Zensus 2011: Befragung weiterer Haushalte durch die örtlichen Zensuserhebungsstellen

Ab sofort sind erneut Interviewer im Auftrag des Zensus 2011 unterwegs, um Haushalte zu befragen, die z. B. erst kurz vor dem Zensusstichtag 9. Mai in einen Neubau eingezogen sind und deshalb noch nicht im Rahmen der Haushaltebefragung des Zensus 2011, die von Mai bis Juli diesen Jahres stattgefunden hat, befragt werden konnten. Auf diese aktuelle Zensus-Befragung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Ab sofort sind erneut Interviewer im Auftrag des Zensus 2011 unterwegs, um Haushalte zu befragen, die z. B. erst kurz vor dem Zensusstichtag 9. Mai in einen Neubau eingezogen sind und deshalb noch nicht im Rahmen der Haushaltebefragung des Zensus 2011, die von Mai bis Juli diesen Jahres stattgefunden hat, befragt werden konnten. Auf diese aktuelle Zensus-Befragung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Auch diese ergänzende Erhebung wird von den Erhebungsstellen der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) in seiner Funktion als für die Durchführung des Zensus in NRW zuständiges Statistisches Landesamt mitteilt, werden in Nordrhein-Westfalen knapp 4 000 Personen an gut 1.100 Anschriften befragt. Die Ergänzung der Haushaltestichprobe dient der präzisen Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl, die ein wesentliches Ziel des Zensus 2011 ist. Dabei ist es erforderlich, dass auch Personen befragt werden, die im Zeitraum vom 1. April bis zum Zensusstichtag am 9. Mai 2011 neu in die Auswahlgrundlage für die Haushaltebefragung gekommen sind. Fragen zu Familienstand und Staatsangehörigkeit gehören ebenso dazu wie Angaben zum Migrationshintergrund, zur Ausbildung oder zur beruflichen Tätigkeit.

Wie auch im Rahmen der Haushaltebefragung können die Befragten den Fragebogen gemeinsam mit dem Interviewer ausfüllen. Es besteht für die Befragten aber auch die Möglichkeit, den Fragebogen allein auszufüllen und an die Erhebungsstelle zurückzusenden oder die Angaben über ein spezielles Online-Verfahren zu melden. Die Interviewer kündigen ihren Besuch in jedem Fall vorher schriftlich an.

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