Haus & Grund Rheinland · Aachener Straße 172 · 40223 Düsseldorf · Tel. 0211 / 416 317 60 ·

Dichtheitsprüfung

Bis zum 31.12.2015 müssen grundsätzlich alle privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüft werden. Der Landtag berät derzeit über Verbesserungen für Hauseigentümer. Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Kanal-TÜV.

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Haus- und Wohnungseigentum

Wir informieren über gesetzliche Neuerungen und geben nützliche Ratschläge für Haus- und Wohnungseigentümer  

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15.05.2012

BGH: Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung verneint

Der Bundesgerichtshof hat zwei Entscheidungen zu der Frage getroffen, ob der Vermieter zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen auch dann berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist (Az VIII ZR 245/11). Auf diese aktuelle Entscheidung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.


14.05.2012

SPD lehnt zukunftsorientierte Mietrechtsänderungen ab - Haus & Grund Rheinland kritisiert SPD-Vorschläge zum Mietrecht

„Die SPD lehnt jegliche Änderungen des Mietrechts zugunsten einer sicheren und zukunftsorientierten Wohnraumversorgung in Deutschland ab. Uns erstaunt diese Haltung, deren Konsequenzen langfristig nicht nur Vermieter, sondern gerade auch die Mieter zu tragen hätten.“ So kommentiert der Vorstand von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche einen aktuellen Antrag der SPD Bundestagsfraktion, der am kommenden Freitag im Bundestag beraten wird.


10.05.2012

Europaabgeordneter Herbert Reul spricht auf dem Landesverbandstag Haus & Grund Rheinland

Landesverbandstag von Haus & Grund Rheinland am 11. Mai in Kerpen - Es wird viel geboten auf dem diesjährigen Landesverbandstag von Haus & Grund Rheinland am 11. Mai in der Erfthalle (Rosentalstraße) in Kerpen-Türnich: interessante Vorträge, viele nützliche Informationen rund um Haus & Grund, zahlreiche Aussteller mit speziellen Angeboten und innovativen Produkten. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland vertritt die Interessen der Haus- und Wohnungseigentümer, der Vermieter sowie der Kauf- und Bauwilligen gegenüber Politik, Gesellschaft und Medien. Wir werden als Sachverständige zu Anhörungen zu den unterschiedlichsten Themen wie der Dichtheitsprüfung oder der Rauchmelderpflicht in den Landtag eingeladen.


09.05.2012

BGH: Ablehnung der Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob die Norm des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB, nach der ein Vermieter im Falle einer Verurteilung des Mieters zur Zahlung einer erhöhten Miete nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung kündigen kann, auch im preisgebundenen Wohnraum anwendbar ist. Auf diese Entscheidung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.


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