Wärmepumpen bei Hauseigentümern immer beliebter – Änderung der Förderkriterien

In Nordrhein-Westfalen soll mehr als jedes vierte (28,3 Prozent) Wohnhaus, das zwischen Januar und September 2011 genehmigt wurde, mit einer Wärmepumpe als Hauptenergielieferant ausgestattet werden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hat sich damit der Anteil der Wärmepumpen seit dem Jahr 2000 um den Faktor 40 erhöht - damals war nur bei 0,7 Prozent der Baugenehmigungen für Wohngebäude eine Wärmepumpe als vorwiegende Heizquelle vorgesehen. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

In Nordrhein-Westfalen soll mehr als jedes vierte (28,3 Prozent) Wohnhaus, das zwischen Januar und September 2011 genehmigt wurde, mit einer Wärmepumpe als Hauptenergielieferant ausgestattet werden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hat sich damit der Anteil der Wärmepumpen seit dem Jahr 2000 um den Faktor 40 erhöht - damals war nur bei 0,7 Prozent der Baugenehmigungen für Wohngebäude eine Wärmepumpe als vorwiegende Heizquelle vorgesehen. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von effizienten Wärmepumpen im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Hierzu ändern sich ab dem 1. Januar 2012 die Förderkriterien. Die so genannte Jahresarbeitszahl (JAZ), mit der die Effizienz eines Wärmepumpenheizungssystem ermittelt wird, ist und bleibt das entscheidende Kriterium für die staatliche Förderung von Wärmepumpen durch das BAFA. Dies ist in den Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011 so festgelegt. Nach den Richtlinien muss jedoch ab dem 1. Januar 2012 als weiteres Förderkriterium der COP-Wert („Coefficient of Performance“) beachtet werden.

Um künftig einen Zuschuss durch das BAFA zu erhalten, müssen deshalb – neben den bekannten Nachweisen der Jahresarbeitszahl – auch bestimmte COP-Werte erfüllt sein. Diese Anforderungen entsprechen den Mindestwerten, die vom europäischen Umweltzeichen "Euroblume" für Wärmepumpen definiert sind. Mit diesem zusätzlichen Förderkriterium erfolgt eine noch stärkere Fokussierung der staatlichen Förderung auf effiziente Wärmepumpen. Dies bedeutet allerdings keine plötzliche Zäsur in der Förderung, denn alle Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2011 das etablierte EHPA-Gütesiegel erhalten haben, erreichen die jetzt geforderten COP-Werte. Nur ein geringer Anteil von Wärmepumpen wird deshalb künftig von der Förderung ausgeschlossen sein. Für diese Wärmepumpen sollte deshalb noch in 2011 ein Antrag beim BAFA gestellt werden.

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