Trinkwasserverordnung – Umweltministerium nimmt Stellung: Kosten der Trinkwasseruntersuchung von Mietern zu tragen

Das NRW-Umweltministerium hat zahlreiche Fragen der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland beantwortet. Vermieter wissen nun, was sie bei der Trinkwasserüberprüfung zu beachten haben. Die grundsätzliche Kritik am Verwaltungsaufwand aber bleibt.

Das NRW-Umweltministerium hat zahlreiche Fragen der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland beantwortet. Vermieter wissen nun, was sie bei der Trinkwasserüberprüfung zu beachten haben. Die grundsätzliche Kritik am Verwaltungsaufwand aber bleibt.

Das für die neue Trinkwasserverordnung zuständige NRW-Umweltministerium hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zur verpflichtenden Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen veröffentlicht. Demnach sind von der neuen Trinkwasserverordnung nur Mehrfamilienhäuser betroffen, die eine Trinkwasser-Installation mit einem Warmwasserbehälter mit mehr als 400 Liter Speichervolumen einsetzen oder wenn sich in den Leitungen von der Warmwassererzeugung bis zum Wasserhahn mehr als 3 Liter Warmwasser befinden. Jeder Betreiber einer solchen Anlage ist seit dem 1. November dazu verpflichtet, diese zunächst dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Des Weiteren ist innerhalb eines Jahres eine Trinkwasseruntersuchung durchzuführen. „Nicht untersucht werden müssen dezentrale Trinkwasser-Installationen mit elektrischen oder gasbetriebenen Durchlauferhitzern in jeder einzelnen Wohneinheit bzw. in einzelnen Räumen wie Bad oder Küche“, erklärt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya.

Die Probenahmen dürfen in NRW nur von den zurzeit 71 zertifizierten Laboren durchgeführt und untersucht werden. „Hier müssen Vermieter vor schwarzen Schafen aufpassen und überprüfen, ob der anbietende Betrieb bzw. das Labor tatsächlich für die Probeentnahme vor Ort zertifiziert ist“, warnt Amaya. Die Kosten für eine der drei durchzuführenden Trinkwasseranalysen variieren ja nach Labor zwischen 25 und 50 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen können demnach jährlich 200 Euro an Kosten entstehen. „Erfreulich ist, dass das Umweltministerium darauf hinweist, dass die Kosten für die Trinkwasseranalysen auf die Mieter umgelegt werden können“, freut sich der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.

„Gesundheitsschutz ist wichtig. Allerdings hätte man sich den enormen Verwaltungsaufwand sparen können“, kritisiert Rasche. Die Gesundheitsämter werden mangels Personal nicht überprüfen können, ob die Vorgaben der Trinkwasserverordnung tatsächlich beachtet werden. Sollte ein Legionellenbefund vorliegen, wird ohnehin nur eine sog. thermische Desinfektion durchgeführt. Hierbei werden der Warmwasserbehälter und das gesamte Leitungsnetz inklusive der Entnahmearmaturen für mindestens drei Minuten auf mehr als 71 Grad erwärmt, so dass die Legionellen in kurzer Zeit abgetötet werden. Umweltminister Remmel empfiehlt daher die Vorhaltetemperatur dauerhaft auf mindestens 55 Grad zu halten. „Der Ansatz Warmwasser bei geringen Temperaturen vorzuhalten spart zwar Energie, kann aber zu Lasten der Gesundheit gehen. Die Betreiber von Großanlagen zur Warmwasseraufbereitung sollten deshalb hier nicht am falschen Ende sparen, denn die Gesundheit geht vor“, so Remmel.

Weitere Informationen sowie die Liste der zertifizierten Labore erhalten Sie im örtlichen Haus & Grund – Verein.

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