Schäden und Risiken am Hauseigentum in der Silvesternacht

Die Silvesternacht verbinden viele Menschen mit fröhlichem Feiern und der Begrüßung des neuen Jahres. Für den Haus- und Wohnungseigentümer birgt die Nacht zum Jahreswechsel eventuelle Schäden bzw. Risiken am Haus- und Wohnungs-Eigentum, ausgelöst durch Silvester-Böller und Feuer. Haus & Grund Rheinland informiert über die Risiken am Haus in der Silvesternacht.

Die Silvesternacht verbinden viele Menschen mit fröhlichem Feiern und der Begrüßung des neuen Jahres. Für den Haus- und Wohnungseigentümer birgt die Nacht zum Jahreswechsel eventuelle Schäden bzw. Risiken am Haus- und Wohnungs-Eigentum, ausgelöst durch Silvester-Böller und Feuer. Haus & Grund Rheinland informiert über die Risiken am Haus in der Silvesternacht.

Welche Versicherung zahlt, wenn es zu Schäden und Unfällen kommt? Die Wohngebäudeversicherung deckt alle Kosten bei entstandenen Schäden durch Böller- oder Feuerwerkkörper an der Hauswand und am Dach ab. Auch bei Beschädigung des Briefkastens durch Böller oder Feuerwerkskörper durch Unbekannte zahlt die Wohngebäudeversicherung. Ist ein Schuldiger ermittelt worden, zahlt dessen Haftpflichtversicherung. Kommt es zu Brandschäden in der Wohnung oder im Haus tritt die Hausratversicherung in Kraft.

„Nach einem Brand in der Wohnung drohen neben Schadensersatzansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn Personen verletzt oder andere Gebäude beschädigt wurden“, sagt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.

Bei entstandenen Schäden mit gezündeten Feuerwerksmaterial durch Gäste im Haus oder Keller kommt die private Haftpflichtversicherung ins Spiel. „Leicht entzündbare Gegenstände sollten vor Beginn der Silvesterknallerei in Sicherheit und außer Reichweite gebracht werden. Denn Leichtsinnigkeit kann teuer werden. Menschen, die keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, zahlen den entstandenen Schaden selbst“, so der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. Auch am Folgetag ist der Haus- und Wohnungseigentümer gefordert. Die Überbleibsel von Böllern und Feuerwerkskörpern auf dem Bürgersteig, müssen wegen der Verletzungsgefahr umgehend beseitigt werden.

Haus & Grund Rheinland wünscht Ihnen fröhliche Weihnachten und einen guten Start 2016!

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