Novellierung der Energieeinsparverordnung - Bundeskabinett beschließt Energieeinsparungsgesetz und EnEV

Die Bundesregierung hat in ihrer 132. Kabinettsitzung in Berlin den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Auf diesen Beschluss macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Die Bundesregierung hat in ihrer 132. Kabinettsitzung in Berlin den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Auf diesen Beschluss macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen – in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben – Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden. Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer, sagt dazu: "Ich stehe für eine Energiewende mit Augenmaß – mit praxistauglichen und wirtschaftlich sinnvollen Einsparvorschriften.

Deshalb habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt. Für den Gebäudebestand sehen wir bewusst von Verschärfungen ab. Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards sind bereits anspruchsvoll, und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen. Das bedeutet Sicherheit und Berechenbarkeit für Eigentümer. Bei künftigen Neubauten sind maßvolle Änderungen vorgesehen. Auch das schafft Planbarkeit für Investitionen. Denn: Sinnvolle Sanierungen müssen sich lohnen – für die Eigentümer und die Mieter. Wohnen muss bezahlbar bleiben. Wir setzen deshalb auf Anreize, nicht auf Zwang."

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Einen wesentlichen Beitrag leistet dabei die Novellierung der EnEV und des EnEG. Die Reform setzt dabei neben rechtlichen Vorgaben für Gebäude auch auf eine Stärkung des allgemeinen Bewusstseins für das Thema Energieeffizienz durch verbesserte Information. So wird künftig das Instrument des Energieausweises weiter gestärkt, um die energetische Qualität eines Gebäudes bei Verkauf und Vermietung transparenter abzubilden. Dies ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern, Energieeffizienz als Entscheidungskriterium zu nutzen und verbessert ihre Position als Nachfrager.

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