Nachbarn streiten: Wie weit geht das Eigentumsrecht im Reihenhaus?

Was für eine Überraschung nach dem Sommerurlaub: Da kommt der Hauseigentümer aus den Ferien zurück und was sieht er? Der Nachbar hat seine Terrasse ungefragt mit einer Holzwand von der eigenen abgetrennt. Verankert hat er die Wand mit Dübeln direkt in der eigenen Hauswand. Das darf der Nachbar aber nicht ungefragt. So sieht es jedenfalls das Münchener Amtsgericht.

Was für eine Überraschung nach dem Sommerurlaub: Da kommt der Hauseigentümer aus den Ferien zurück und was sieht er? Der Nachbar hat seine Terrasse ungefragt mit einer Holzwand von der eigenen abgetrennt. Verankert hat er die Wand mit Dübeln direkt in der eigenen Hauswand. Das darf der Nachbar aber nicht ungefragt. So sieht es jedenfalls das Münchener Amtsgericht.

München. Wer Dübel in die Hauswand des Nachbarhauses bohrt oder seine Leiter an die Fassade des angrenzenden Gebäudes lehnt, der verletzt das Eigentumsrecht seines Nachbarn. Letzterer kann deswegen verlangen, dass so etwas unterlassen bzw. rückgängig gemacht wird. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Urteil vom 12.01.2017, Az.: 233 C 29540/15). Das Urteil ist rechtskräftig.

In dem Fall ging es um die Eigentümer zweier Reihenmittelhäuser in München. Während die Einen im Jahr 2015 für mehrere Wochen im Sommerurlaub waren, setzten die Nachbarn ein kleines Bauprojekt um. Sie errichteten eine Holzwand zwischen den Terrassen der beiden Reihenhäuser. Die Trennwand verankerten sie mit Dübeln in der Hauswand des Nachbarhauses. Ihre verreisten Nachbarn hatten sie allerdings vorher nicht gefragt.

Aus der Angelegenheit entwickelte sich ein Nachbarschaftsstreit. Die mit der neuen Holztrennwand überraschten Eigentümer ärgerten sich außerdem, dass ihre Nachbarn eine große, schwere Metallleiter an die Dachziegelabschlusskante ihres Hauses gelehnt hatten. Die Leiter soll dort monatelang gestanden haben. Das störte die Nachbarn insofern, als dass die Leiter Einblicke in ihr Wohn- und Schlafzimmer ermöglichte. Weil die Leiter komplett auf dem Grundstück ihrer Besitzer stand, weigerten sich diese jedoch, sie anderswo abzustellen.

Nachbarschaftsstreit in Reihenhaussiedlung: Wie weit geht das Eigentumsrecht?

Der Streit landete vor dem Münchner Amtsgericht. Die Richterin urteilte im Sinne der Kläger. Die angelehnte Leiter beeinträchtige ihr Eigentum. Die Leiter nutzte die Dachkante der Nachbarn, weil sie daran angelehnt war. Ein Eigentümer hat jedoch das Recht, Anderen die Nutzung seines Eigentums zu verwehren. Insofern können die Kläger zu Recht verlangen, dass die Leiter nicht mehr an ihr Haus gelehnt wird.

Erst Recht gilt das in Bezug auf die Dübel, mit denen die Trennwand in der Hauswand der Nachbarn verankert wurde. Damit hätten die Erbauer der Wand in die Bausubstanz des Nachbarhauses eingegriffen, so das Amtsgericht. Das sei eine Beeinträchtigung des Eigentums der Kläger. Die Richterin verwies darauf, dass durch die Bohrlöcher Feuchtigkeit eindringen könne und dadurch die Gefahr von Frostschäden bestehe. Die Beklagten hatten die Wand bereits während des Gerichtsverfahrens wieder entfernt und die Bohrlöcher verfüllt. Sie müssen jetzt noch einen neuen Standort für ihre Leiter finden.

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Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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