Mietwohnungsbau: Langfristige Engagements fördern statt Steuersparmodelle schaffen

Haus & Grund für höhere lineare Abschreibung und Senkung der Grunderwerbsteuer - „Der Bau neuer Mietwohnungen lässt sich nur mit einer höheren linearen Gebäudeabschreibung nachhaltig ausweiten.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute Pläne des Bundes und der Länder, eine neue degressive, temporäre Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau einzuführen.

Haus & Grund für höhere lineare Abschreibung und Senkung der Grunderwerbsteuer - „Der Bau neuer Mietwohnungen lässt sich nur mit einer höheren linearen Gebäudeabschreibung nachhaltig ausweiten.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute Pläne des Bundes und der Länder, eine neue degressive, temporäre Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau einzuführen.

Die geplante Sonderabschreibung werde nicht zuletzt Spekulanten anziehen, die auf eine kurzfristige Steuerersparnis aus sind und danach das Objekt wieder abstoßen. Daran ändere auch die zehnjährige Spekulationsfrist nichts. „Würde stattdessen die lineare Gebäudeabschreibung von zwei auf mindestens drei Prozent erhöht und die Grunderwerbsteuer wieder gesenkt, erreichte man jene Investoren, die sich langfristig engagieren wollen“, erläuterte Kornemann.

Eine höhere lineare Abschreibung entspräche zudem den heutigen Realitäten. Zahlreiche Gebäudeteile, wie beispielsweise die Dämmung oder eine Heizungsanlage, seien nicht auf 50 Jahre ausgelegt, sondern eher auf 30 Jahre oder noch weniger. „Allein diese Tatsache spricht dafür, Gebäude oder Gebäudeteile künftig nicht mehr über 50, sondern über 33 oder sogar 25 Jahre abschreiben zu können“, folgerte Kornemann.

Hintergrund: Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in dem darauffolgenden Jahr bis zu jeweils zehn Prozent und im darauffolgenden dritten Jahr bis zu neun Prozent der Bemessungsgrundlage betragen. Die Länder sollen die Sonderabschreibung auf Gebiete mit Mietpreisbremse und Kappungsgrenze begrenzen. Um die Förderung von Wohnungen mit sehr anspruchsvollem Standard zu vermeiden, schlagen Bund und Länder eine Begrenzung der förderfähigen Bemessungsgrundlage auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vor.

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