Kanal-TÜV: Remmel will nun Verfassungsmäßigkeit überprüfen

NRW-Umweltminister Remmel hat im Umweltausschuss des Landtages (Sitzung vom 7. März) angekündigt, die Regelung zur Dichtheitsprüfung rechtlich überprüfen zu lassen. Nachdem nun auch der juristische Beraterdienst des Landtages zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Kanal-TÜV in NRW formell verfassungswidrig ist, soll nun ein internes, ein externes sowie ein Gutachten des Bundesumweltministeriums klären, ob dies tatsächlich zutrifft. Zurzeit werden zwei Gesetzentwürfe von Regierung und Opposition zur Änderung des betreffenden § 61 a Landeswassergesetz im Landtag beraten. Neue Gutachten werden für eine Verschiebung der geplanten Sachverständigenanhörung am 19. April im Landtag sorgen. Damit wäre auch eine abschließende Entscheidung noch vor der Sommerpause gefährdet. Haus & Grund Rheinland kritisiert die Hinhalte-Taktik der rot-grünen Landesregierung.

NRW-Umweltminister Remmel hat im Umweltausschuss des Landtages (Sitzung vom 7. März) angekündigt, die Regelung zur Dichtheitsprüfung rechtlich überprüfen zu lassen. Nachdem nun auch der juristische Beraterdienst des Landtages zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Kanal-TÜV in NRW formell verfassungswidrig ist, soll nun ein internes, ein externes sowie ein Gutachten des Bundesumweltministeriums klären, ob dies tatsächlich zutrifft. Zurzeit werden zwei Gesetzentwürfe von Regierung und Opposition zur Änderung des betreffenden § 61 a Landeswassergesetz im Landtag beraten. Neue Gutachten werden für eine Verschiebung der geplanten Sachverständigenanhörung am 19. April im Landtag sorgen. Damit wäre auch eine abschließende Entscheidung noch vor der Sommerpause gefährdet. Haus & Grund Rheinland kritisiert die Hinhalte-Taktik der rot-grünen Landesregierung.

„Wir haben bereits letztes Jahr auf die formelle Verfassungswidrigkeit hingewiesen“, sagt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Wir haben allen Landtagsabgeordneten des Umweltausschusses das Gutachten von Prof. Muckel zukommen lassen“, so Rasche. Der Kölner Jura-Professor kommt in seinen rechtlichen Ausführungen zu dem Ergebnis, dass nicht das Land sondern nur der Bund die Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung der Dichtheitsprüfung hat. Umweltminister Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) möchte die Verfassungsmäßigkeit hausintern durch lediglich einen Mitarbeiter überprüfen lassen und zudem ein externes Büro beauftragen. Außerdem möchte er von Bundesumweltminister Röttgen (CDU) eine Stellungnahme einfordern. Die Erarbeitung wird erfahrungsgemäß viel Zeit erfordern. „Wir lehnen diese Hinhalte-Taktik von Rot-Grün ab“, erklärt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. „Die Hauseigentümer wollen endlich Klarheit darüber haben, wer, wann und ob überhaupt der Kanal-TÜV durchgeführt werden muss“, so Amaya. 

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