Haus & Grund Rheinland fordert: Kanal-TÜV endlich bürgerfreundlich lösen

Zurzeit sorgen Medienberichte zur Neuregelung der Dichtheitsprüfung für Unruhe unter den Hauseigentümern des Landes. Angeblich soll Rot-Grün bereits konkrete Pläne ausgearbeitet haben, die kommende Woche von den Regierungsfraktionen abgesegnet werden sollen. Haus & Grund Rheinland fordert eine bürgerfreundliche Lösung des Kanal-TÜVs.

 

Zurzeit sorgen Medienberichte zur Neuregelung der Dichtheitsprüfung für Unruhe unter den Hauseigentümern des Landes. Angeblich soll Rot-Grün bereits konkrete Pläne ausgearbeitet haben, die kommende Woche von den Regierungsfraktionen abgesegnet werden sollen. Haus & Grund Rheinland fordert eine bürgerfreundliche Lösung des Kanal-TÜVs.

Haus & Grund Rheinland unterstützt den Gesetzentwurf von CDU und FDP, der von der generellen Überprüfungspflicht der privaten Abwasserkanäle Abstand nimmt. Die starren Fristen entfallen sogar ersatzlos. Die Dichtheitsprüfung soll nur noch bei einer bedeutenden Änderung sowie begründetem Verdacht einer Boden- bzw. Grundwasserverschmutzung durchgeführt werden. So würde der Kanal-TÜV von der Regel zur Ausnahme werden. „Eine bürgerfreundliche Lösung, mit der alle Beteiligten gut Leben können“, kommentiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche die Vorschläge der Opposition.

Allerdings haben SPD und Grüne bereits vor der Wahl signalisiert, dass sie diesem Antrag nicht zustimmen werden. Sofern Rot-Grün an der Dichtheitsprüfung festhalten sollte, fordert Haus & Grund Rheinland u.a.:

1.    Die Fristverlängerung der Erstprüfung bis 2026 soll unabhängig von der parallelen Überprüfung der kommunalen Kanäle erfolgen. Bislang ist die Fristverlängerung bis 2023 nur möglich, wenn die privaten Abwasserkanäle in einem Straßenzug gleichzeitig mit dem öffentlichen Kanalnetz überprüft werden. „Andernfalls profitieren nur sehr wenige Hauseigentümer von der Fristverlängerung“, erklärt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. Außerdem sollen die Wiederholungsprüfungen nach jeweils 30 Jahren erfolgen.

2.    Ein- und Zweifamilienhäuser sollen grundsätzlich von der Dichtheitsprüfung ausgenommen werden. Das hatte Umweltminister Remmel selbst noch Anfang des Jahres in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Der Einwand von Sozialpolitikern wie Bernhard von Grünberg (SPD), dass die Mieter in Mehrfamilienhäusern per Umlage zur Kasse gebeten und die Immobilienbesitzer verschont werden würden, ist unzutreffend. „Die Prüfungskosten können über die Betriebskosten nicht auf die Mieter umgelegt werden, da die Prüfintervalle – zwischen 15 und 30 Jahren – zu lang sind“, sagt Verbands-Jurist Erik Uwe Amaya.  

3.    Bagatellschäden sollen nicht saniert werden müssen. Bei mittleren Schäden soll den Hauseigentümern eingeräumt werden, den Schaden nach zehn Jahren zu beseitigen. Für gravierende Schäden soll das Land den Betroffenen finanzielle Mittel bereitstellen.

4.    Es muss eine Regelung für soziale Härtefälle eingeführt werden, damit insbesondere ältere Hauseigentümer nicht gezwungen werden, auf Grund der hohen Kanalsanierungskosten das eigene Haus verkaufen zu müssen. „Eine Sanierung sollte hier erst bei Eigentumsübergang, sprich beim Übergang auf die Erben, erfolgen“, sagt Erik Uwe Amaya.

5.    Die Prüfungsverfahren müssen erweitertet werden. Neben der Sichtprüfung soll auch die sog. Durchflussprüfung ausreichend sein. „Damit wird der Kanal bei der Überprüfung geschont und nicht zum Sanierungsfall - wie es bei der Druckprüfung passieren kann“, meint Prof. Dr. Peter Rasche.

6.    Die Dichtheitsprüfung soll in einem Gesetz und nicht in einer Rechtsverordnung geregelt werden. „So wird verhindert, dass der Umweltminister im stillen Kämmerlein nach Gutdünken die Dichtheitsprüfung regeln kann“, warnt Prof. Dr. Peter Rasche. Die Funktionsprüfung, wie sie nunmehr genannt werden soll, muss transparent und unter Beteiligung der Bürgerinitiativen, Verbände und Parteien geregelt werden.

7.    Umweltminister Remmel (Bündnis 90 / Die Grünen) bekundet, dass einerseits das Trinkwasser in NRW eine hervorragende Qualität habe und anderseits bis zu 80 Prozent der privaten Abwasserkanäle undicht seien. „Remmel soll wissenschaftliche Belege vorlegen, dass das private Abwasser das Grundwasser derart gefährdet, dass die Dichtheitsprüfung zwingend erforderlich sei“, fordert Prof. Dr. Peter Rasche.

„Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Problematik, der Tatsache, dass lediglich in vier von 16 Bundesländern die Dichtheitsprüfung überhaupt gesetzlich geregelt ist und Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) eine bundeseinheitliche Regelung nicht einführen wird, ist Rot-Grün gut beraten, den Kanal-TÜV endlich bürgerfreundlich zu regeln“, empfiehlt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.

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