Grüne Steuerpläne sind enteignungsgleicher Angriff auf Immobilieneigentümer - Vermögensabgabe verfassungswidrig steigende Mieten und Notverkäufe die Folge

Als einen ganz massiven Angriff auf die privaten Immobilieneigentümer bezeichnete Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann die steuerpolitischen Pläne von Bündnis 90/Die Grünen. Insbesondere die geplante Verdopplung der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer sowie die Einführung einer Vermögensabgabe stießen auf den Widerstand der privaten Hauseigentümer. „Über 60 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland werden von privaten Vermietern angeboten. Diese Anbieter finanziell an die Wand zu drängen, hätte fatale Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt“, warnte Kornemann.

Als einen ganz massiven Angriff auf die privaten Immobilieneigentümer bezeichnete Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann die steuerpolitischen Pläne von Bündnis 90/Die Grünen. Insbesondere die geplante Verdopplung der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer sowie die Einführung einer Vermögensabgabe stießen auf den Widerstand der privaten Hauseigentümer. „Über 60 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland werden von privaten Vermietern angeboten. Diese Anbieter finanziell an die Wand zu drängen, hätte fatale Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt“, warnte Kornemann.

Er machte deutlich, dass die Pläne mittelfristig zu steigenden Mieten und Notverkäufen führen. „Durchschnittlich erzielen private Vermieter nach einer Studie des DIW eine Rendite von nur 2,14 Prozent im Jahr“, erläuterte Kornemann weiter. „Den allermeisten privaten Vermietern wird es angesichts dieser Rendite nicht möglich sein, die Vermögensabgabe aus ihren Erträgen zu leisten.“ Die Grünen würden somit die Verantwortung für die Verteuerung des Wohnens tragen, wenn Vermieter zu Mieterhöhungen gezwungen wären. Gleiches trete auch infolge der mit erheblichen Transaktionskosten belasteten Notverkäufe ein.

Er wies zudem darauf hin, dass eine Vermögensabgabe in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei. „Wir haben in Deutschland keine notstandsartige Situation, die das Grundgesetz aber für die Erhebung einer Vermögensabgabe verlangt“, betonte Kornemann. Ebenso wenig sei es zulässig, privates und unternehmerisches Vermögen ungleich zu behandeln, wie die Grünen es vorschlagen. Für den Wohnungsmarkt bedeutete dies eine Wettbewerbsverzerrung zulasten privater Eigentümer: Deren Immobilienvermögen unterläge nach den Plänen der Grünen zu 100 Prozent der Vermögensabgabe. Für Immobilien institutioneller Anbieter soll die Vermögensabgabe allerdings auf 35 Prozent des Gewinns beschränkt werden. „Dieses verfassungsrechtliche Abenteuer sollten die Grünen den Wählern, betroffenen Eigentümern und den Gerichten ersparen“, so Kornemann abschließend.

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