BGH-Urteil: Eigenbedarfskündigung einer Eigentümer-Gesellschaft zulässig

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass eine BGB-Gesellschaft ihren Mietern kündigen darf, wenn die Gesellschafter die Wohnungen selbst nutzen wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungen später in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen (Az. VIII ZR 231/08). Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. "Die jetzt bereits erhobenen Forderungen, es müsse eine Gesetzeslücke geschlossen werden, um Mieter zu schützen, führt in die Irre. Diese Lücke existiert nämlich gar nicht", sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass eine BGB-Gesellschaft ihren Mietern kündigen darf, wenn die Gesellschafter die Wohnungen selbst nutzen wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungen später in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen (Az. VIII ZR 231/08). Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. "Die jetzt bereits erhobenen Forderungen, es müsse eine Gesetzeslücke geschlossen werden, um Mieter zu schützen, führt in die Irre. Diese Lücke existiert nämlich gar nicht", sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.

Warnecke wies darauf hin, dass für Mieter, deren Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, ein besonderer Kündigungsschutz gilt. Dies solle Mieter davor schützen, dass Investoren Gebäude aufkaufen und die Wohnungen separat veräußern. Dieser Fall läge hier jedoch nicht vor. Eine Eigentümergesellschaft habe sich zur Verwirklichung ihres Wohnprojektes zusammengeschlossen und die Wohnungen zu Eigenbedarfszwecken gekündigt. Die spätere Umwandlung in Wohnungseigentum sei eine Maßnahme zur Vereinfachung des Betriebs der Immobilie, aber eben keine Voraussetzung des Erwerbs.

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