Widerspruchsfrist bei Google Street View läuft diesen Freitag ab

Bis kommenden Freitag, 15. Oktober, 24.00 Uhr läuft noch die Widerspruchsfrist für Google Street View. Bürgerinnen und Bürger können so gegen die Abbildung ihrer Gebäude und Grundstücke durch den Internetdienst Google Street View Widerspruch einlegen.

Bis kommenden Freitag, 15. Oktober, 24.00 Uhr läuft noch die Widerspruchsfrist für Google Street View. Bürgerinnen und Bürger können so gegen die Abbildung ihrer Gebäude und Grundstücke durch den Internetdienst Google Street View Widerspruch einlegen.

Mit der Einlegung des Vorabwiderspruchs können Eigentümer verhindern, dass Google Bildaufnahmen von ihren Grundstücken ins Internet stellt. Betroffen sind zunähst die Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Schriftliche Widersprüche mit einem Poststempel vom 15. Oktober 2010 oder früher werden noch vor der Veröffentlichung der Bilder im Internet bearbeitet. Widersprüche, die einen späteren Poststempel aufweisen, werden erst nach der Veröffentlichung bearbeitet. Google bestätigte zudem, dass die für die Einlegung des Widerspruchs übermittelten Daten nur zu dessen Bearbeitung genutzt und anschließend innerhalb der gesetzlichen Fristen gelöscht werden.

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