Vorsicht: Viele Energieausweise verlieren dieses Jahr ihre Gültigkeit

Seit 2007 sind Energieausweise auch für Bestandsgebäude vorgeschrieben. Da sie eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben, verlieren viele Ausweise dieses Jahr ihre Gültigkeit. Hauseigentümer benötigen also unter Umständen dieses Jahr einen neuen Ausweis. Haus & Grund Rheinland informiert, wer betroffen ist, was man tun sollte – und welchem Standard neue Ausweise genügen müssen.

Dieser Energieausweis entspricht noch nicht der EnEV 2014 - seine Skala geht noch bis 400 statt nur bis 250 kWh. Viele dieser alten Ausweise werden dieses Jahr ungültig

Seit 2007 sind Energieausweise auch für Bestandsgebäude vorgeschrieben. Da sie eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben, verlieren viele Ausweise dieses Jahr ihre Gültigkeit. Hauseigentümer benötigen also unter Umständen dieses Jahr einen neuen Ausweis. Haus & Grund Rheinland informiert, wer betroffen ist, was man tun sollte – und welchem Standard neue Ausweise genügen müssen.

Düsseldorf. Viele Eigentümer müssen in diesem Jahr einen neuen Energieausweis für ihr Gebäude ausstellen lassen. Der Grund: Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat der Gesetzgeber im Jahr 2007 vorgeschrieben, dass auch Bestandsgebäude bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis benötigen. Die Ausweise sind 10 Jahre lang gültig – die Ersten laufen also jetzt ab. „Wer im Jahr 2007 ein Bestandsgebäude gekauft oder neu vermietet hat, steht dieses Jahr mit abgelaufenem Energieausweis da“, erinnert Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender des Eigentümer-Verbandes Haus & Grund Rheinland. Das dürfte viele tausend Eigentümer betreffen.

Ein neuer Energieausweis muss jedoch nicht sofort beschafft werden: „Man braucht den gültigen Ausweis weiterhin erst in dem Moment, wo das Gebäude verkauft oder neu vermietet werden soll“, erklärt Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland empfiehlt: „Eine Neuvermietung kann auf einen Vermieter relativ kurzfristig zukommen. Deswegen sollte man sich vorsichtshalber jetzt vergewissern, ob der Energieausweis noch gültig ist.“

Neuer Ausweis muss aktueller EnEV entsprechen

Peter Rasche weist dabei auf einige Neuerungen hin: „Der neue Ausweis muss der aktuellen Fassung der Energieeinsparverordnung EnEV 2014, ergänzt 2016, entsprechen.“ Demnach tragen die neuen Ausweise eine Registriernummer, die stichprobenartige Kontrollen der Ausweise ermöglicht. Außerdem ist die Angabe einer Effizienzklasse hinzugekommen – ähnlich wie bei Elektrogeräten mit Buchstaben von A+ bis H. Zugleich ist die Skala strenger geworden: „Auch wenn sich der Kennwert eines Hauses nicht verändert hat, kann es im neuen Ausweis im gelben Bereich landen, obwohl es vorher im grünen Bereich lag“, erklärt Amaya.

Wichtig: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Beim Energiebedarfsausweis wird durch eine komplexe Untersuchung der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Der Energieverbrauchsausweis wird dagegen aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre hergeleitet. Das führt zu einem großen Preisunterschied, wie Peter Rasche berichtet: „Ein Verbrauchsausweis ist schon für einen kleinen zweistelligen Betrag zu haben. Für einen Energiebedarfsausweis muss man je nach Komplexität des Gebäudes einen hohen dreistelligen Betrag veranschlagen.“

Zwei Typen von Energieausweisen – wer braucht was?

Während der teure Bedarfsausweis immer möglich ist, können Eigentümer nur unter bestimmten Bedingungen auf den billigeren Verbrauchsausweis zurückgreifen. Verbandsjurist Amaya erläutert: „Das Gebäude muss fünf oder mehr Wohnungen beinhalten oder der Bauantrag nach dem 11. November 1977 gestellt worden sein.“

Ältere Gebäude kommen nur dann für einen Energieverbrauchsausweis in Frage, wenn sie das Niveau der Wärmeschutzverordnung von August 1977 erreichen. Weitere Informationen zum Thema Energieausweise gibt es unter <link _blank internal-link internal link in current>hier. Mitglieder finden zudem Beratung im <link _blank internal-link internal link in current>örtlichen Haus & Grund-Verein.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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