Studie: Mietpreisbremse wirkt sehr begrenzt, hilft aber nicht

Greift die Mietpreisbremse doch? Eine neue Studie des DIW zeigt zwar, dass sich die Vermieter daran halten und die Mieten nicht explodieren. Doch zugleich kann die Mietpreisbremse nur sehr begrenzt in wenigen Gebieten die Mieten dämpfen, Wohnungssuchende haben nichts davon. Haus & Grund bekräftigt daher die Forderung nach der Abschaffung des gescheiterten Instruments.

In Köln greift die Mietpreisbremse nur in Teilen von Deutz (Foto) und Mülheim. Einkommensschwachen Wohnungssuchenden hilft das nicht.

Greift die Mietpreisbremse doch? Eine neue Studie des DIW zeigt zwar, dass sich die Vermieter daran halten und die Mieten nicht explodieren. Doch zugleich kann die Mietpreisbremse nur sehr begrenzt in wenigen Gebieten die Mieten dämpfen, Wohnungssuchende haben nichts davon. Haus & Grund bekräftigt daher die Forderung nach der Abschaffung des gescheiterten Instruments.

Berlin. Die Mietpreisbremse dämpft in Teilen den Mietpreisanstieg, hilft Wohnungssuchenden allerdings nicht. Auf diese Kernaussagen einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) weist der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland hin. „Entgegen den meisten bisherigen Studien zur Mietpreisbremse wird hier einmal dargelegt, dass sich die Vermieter an die Regelungen halten. Auch kann von Mietenexplosionen nicht die Rede sein“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Er wiederholte seine Forderung nach Abschaffung der Mietpreisbremse: „Diese Regulierung ist schlicht nicht geeignet, ihr Ziel zu erreichen, nämlich begehrte Wohnungsmärkte für einkommensschwache Wohnungssuchende zu öffnen. In stark nachgefragten Städten hilft nur mehr Wohnungsbau.“

In der DIW-Studie wird gezeigt, dass die Mietpreisbremse konstruktionsbedingt nur in Regionen preisdämpfend wirken kann, in denen die Mieten in den Vorjahren um mehr als 3,9 Prozent jährlich gestiegen sind. Bei geringeren Mietsteigerungen sei eine Dämpfung nicht möglich. Damit kann laut DIW die Mietpreisbremse nur in einem kleinen Teil mietpreisgebremster Gebiete eine Wirkung erzielen – in Hamburg beispielsweise gar nicht.

Viele Juristen halten die Mietpreisbremse zudem für verfassungswidrig. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe läuft. Mehr dazu lesen Sie hier.

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