Politische Arbeit von Haus & Grund zahlt sich doppelt aus: Mietminderung bei Sanierung soll gekippt werden und Mietnomaden schneller aus der Wohnung raus

Das Bundesjustizministerium hat ein Eckpunkte-Papier vorgelegt, wonach die Möglichkeit der Mietminderung bei energetischen Maßnahmen ab Mitte des kommenden Jahres gekippt werden soll. Damit geht einher, dass Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden müssen. Außerdem sollen Zwangsräumungen von Mietnomaden erleichtert werden.

Das Bundesjustizministerium hat ein Eckpunkte-Papier vorgelegt, wonach die Möglichkeit der Mietminderung bei energetischen Maßnahmen ab Mitte des kommenden Jahres gekippt werden soll. Damit geht einher, dass Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden müssen. Außerdem sollen Zwangsräumungen von Mietnomaden erleichtert werden.

Konkret sieht das Eckpunkte-Papier vor, dass die Kosten für eine energetische Sanierung auch dann auf dem Mieter umgelegt werden können, wenn sie die Betriebskosten des Hauses nicht senken. Die bisherige Praxis, dass die Miete bei Sanierungen halbiert werden kann, soll nach den Vorstellungen der Regierung ebenfalls nicht mehr möglich sein. Hierzu soll im Gesetz ein Minderungsausschluss bei rechtlich verpflichtenden ordnungsgemäß durchgeführten energetischen Modernisierungen aufgenommen werden.

In Detailfragen ist sich die Koalition noch uneins. Während die CDU den Minderungsausschluss auf drei Monate befristen möchte, um dem Vermieter einen Anreiz zu geben, zügig zu sanieren, möchte die FDP das Minderungsprivileg völlig abschaffen, wenn die Sanierung durch die Energieeinsparverordnung gefordert ist. Mieter sollen die energetische Sanierung zudem grundsätzlich vorbehaltlos dulden müssen, wenn sie rechtlich verpflichtend sind oder keine Modernisierungsumlage verlangt wird. Härtegründe sind nicht vorgesehen. „Noch ist die Sache allerdings nicht in trockenen Tüchern. Das Gesetzesvorhaben darf nicht vom Bundesrat wieder einkassiert werden“, fordert der Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Die zweite große Neuerung betrifft die Problematik mit Mietnomaden. Demnach kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn die vereinbarte Kaution nicht gezahlt worden ist.

Der Hausbesitzer soll das grundsätzliche Pfandrecht am Mietereigentum bei Räumungen haben. Das sog. „Berliner Modell“ soll hierbei im Rahmen der Räumungsvollstreckung die Regelvollstreckung werden. Einstweilige Verfügungen der zuständigen Amtsgerichte sollen dabei Räumungen beschleunigen. „Hier zahlen sich die jahrelangen Bemühungen von Haus & Grund im Kampf gegen das Mietnomadentum aus“, freut sich der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Wolfgang Friedrich. „Allerdings sind die geplanten Änderungen im Vollstreckungsrecht nicht ausreichend; zwingend muss dem Vermieter unter strengen Voraussetzungen ein im Wege der einstweiligen Verfügung zu erlangendes unmittelbares Räumungsrecht verschafft werden, um langfristige Mietausfälle durch Weiternutzung der Wohnung zu vermeiden“, so Friedrich weiter.

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