Ladesäulen für E-Autos: NRW fördert Eigenheimbesitzer

Seit dem „Diesel-Gate“-Skandal sind Elektroautos in aller Munde. Trotzdem verkaufen sie sich bislang schleppend. Ein Grund ist die unzureichende Ladeinfrastruktur. Das Land NRW will jetzt mit einem Förderprogramm gegensteuern: Private Grundeigentümer bekommen Zuschüsse, wenn sie Ladestationen für E-Fahrzeuge einrichten. Haus & Grund Rheinland erklärt, wie das geht und was es zu beachten gibt.

Seit dem „Diesel-Gate“-Skandal sind Elektroautos in aller Munde. Trotzdem verkaufen sie sich bislang schleppend. Ein Grund ist die unzureichende Ladeinfrastruktur. Das Land NRW will jetzt mit einem Förderprogramm gegensteuern: Private Grundeigentümer bekommen Zuschüsse, wenn sie Ladestationen für E-Fahrzeuge einrichten. Haus & Grund Rheinland erklärt, wie das geht und was es zu beachten gibt.

Düsseldorf. Private Eigentümer können neuerdings Fördermittel vom Land bekommen, wenn sie auf ihrem Grundstück eine Ladestation für Elektrofahrzeuge einrichten. Die Maßnahme aus dem „Sofortprogramm Elektromobilität“ verspricht 50 Prozent Zuschuss, maximal 1.000 Euro – sofern die Ladesäule rein privat genutzt wird. Wer einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt schafft, kann sogar bis zu 5.000 Euro vom Land bekommen. Die Fördermittel sind bereits verfügbar, wie das Wirtschaftsministerium des Landes mitgeteilt hat.

Die Förderung ist an eine Bedingung geknüpft: Aus der Ladesäule muss Ökostrom ins Fahrzeug fließen. Dafür kann man entweder zertifizierten Grünstrom beziehen oder selbst Ökostrom erzeugen. Wer sich also eine Ladestation in die Garage setzen möchte, sollte nachrechnen, ob sich eine Photovoltaik-Anlage auf dem Garagendach lohnen könnte. Es gibt aber auch eine Übergangslösung: Bis März 2018 fließt Fördergeld auch für Ladepunkte, deren Eigentümer einen gewöhnlichen Stromtarif haben. Der Zuschuss beträgt dann allerdings nur 30  Prozent.

Zuschüsse decken viele Teilmaßnahmen ab

Die Mittel stammen aus dem Topf des Programms „progress.nrw“. Förderungsfähig sind die Kosten eine Ladestation mit einer Leistung von 11 bis 22 Kilowatt. Außerdem gehören zum Förderumfang die Kosten für die Leistungselektronik und die nötige Verkabelung. Auch Parkplatzmarkierungen und –sensoren sowie Tiefbauarbeiten – etwa zur Schaffung eines Fundaments – sind förderfähig.

Das Land weißt in seiner Mitteilung darauf hin, dass neben der Ertüchtigung und Inbetriebnahme der Anlage auch die Ertüchtigung des bestehenden Hausanschlusses gefördert wird. Dieser Aspekt ist ein zentraler Knackpunkt  bei der Schaffung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Denn mit 20 Kilowatt und mehr ist die elektrische Leistung der Geräte erheblich. Das hält die vorhandene Elektrik eines Gebäudes unter Umständen nicht aus.

Was gilt für Wohnungseigentümer?

„Die elektrische Anlage des Hauses so auszubauen, dass sie eine Ladestation verkraftet, kann im Einzelfall sehr teuer werden. Die 1.000 Euro Zuschuss werden dann schnell zum Tropfen auf den heißen Stein“, gibt Prof. Dr. Peter Rasche zu bedenken. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland rät daher, sich vor der Anschaffung eines Elektroautos genau mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Ladeeinrichtung im eigenen Haus überhaupt zu vertretbaren Kosten realisierbar ist.

Wer in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft lebt, muss sich außerdem mit rechtlichen Fragen näher befassen. „Die aktuelle Rechtslage ist im Detail nicht ganz eindeutig. Auf jeden Fall braucht man für den Bau einer Ladestation in der WEG die Zustimmung der Eigentümerversammlung“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. Der Jurist stellt allerdings fest: „Es gibt verschiedene Rechtsauffassungen darüber, ob alle Eigentümer zustimmen müssen oder eine sehr große qualifizierte Mehrheit.“

So oder so ist die Hürde nicht eben klein. Wenn die elektrische Anlage des Hauses für die Stromtankstelle modernisiert werden muss, machen die hohen Kosten es sicher nicht leichter, die Zustimmung der Miteigentümer zu bekommen. Das Problem ist auch der Bundespolitik bekannt. Wie berichtet hat der Bundesrat sich mit einem Gesetzentwurf beschäftigt, der es ermöglichen soll, die Zapfsäule für das Elektroauto ohne Zustimmung aller Miteigentümer bauen zu können. Angesichts des Regierungswechsels im Bund ist jedoch unklar, wie es mit diesem Vorhaben weiter geht – zumal es dabei einige rechtliche Schwierigkeiten im Detail zu lösen gibt.

Wer sich näher über das neue Förderprogramm des Landes informieren will, findet die nötigen Informationen auf den Webseiten von „progress.nrw“. Dort kann unter anderem die Förderrichtlinie mit den Details zum Programm heruntergeladen werden. Auch die Antragsformulare sind bereits online verfügbar.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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