Im Reihenhaus Trompete spielen: Was muss der Nachbar dulden?

„Musik wird oft nicht schön gefunden, weil stets sie mit Geräusch verbunden“, schrieb Wilhelm Busch einmal. Das war gut beobachtet: Wenn der Eigentümer im Reihenhaus Trompete bläst, kann das den Nachbarn durchaus stören. Aber kann er es deswegen gerichtlich verbieten lassen? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) befasst und ein wegweisendes Urteil gefällt.

„Musik wird oft nicht schön gefunden, weil stets sie mit Geräusch verbunden“, schrieb Wilhelm Busch einmal. Das war gut beobachtet: Wenn der Eigentümer im Reihenhaus Trompete bläst, kann das den Nachbarn durchaus stören. Aber kann er es deswegen gerichtlich verbieten lassen? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) befasst und ein wegweisendes Urteil gefällt.

Karlsruhe. Zuhause Musik zu machen ist eine übliche und sozialadäquate Art der Freizeitgestaltung. Gerichte dürfen es daher nicht vollständig untersagen – Nachbarn müssen das Musizieren in gewissen Grenzen hinnehmen. Wie viel Musikmachen erlaubt ist, muss im Einzelfall bewertet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Urteil vom 26.10.2018, Az.: V ZR 143/17) und dabei näher definiert, wie viel Hausmusik  akzeptiert werden muss und wann Grenzen überschritten sind.

Das Urteil fiel im Streit zweier Nachbarn aus Augsburg, die angrenzende Reihenhäuser bewohnten. Der eine Nachbar war Berufstrompeter, übt regelmäßig daheim Trompete. Er spielt nach eigener Aussage bis zu 180 Minuten am Tag an maximal zwei Tagen die Woche im Erdgeschoss des Hauses und in einem Probenraum im Dachgeschoss. Außerdem gab er Schülern zwei Unterrichtsstunden pro Woche in den eigenen vier Wänden.

Er halte sich dabei an die Mittags- und Nachtruhe. Den Nachbarn nervte das Getröte trotzdem ganz erheblich. Er sagte, dass die Lärmbelästigung ihn sogar krank gemacht habe – er  hätte einen Hörsturz erlitten. Zudem sei sein Sohn als Gleisbauer tätig und arbeite nachts. Das Trompeten des Nachbarn raube ihm tagsüber den lebensnotwendigen Schlaf. Deswegen versuchten die Nachbarn schließlich, den Musikanten gerichtlich in die Schranken weisen zu lassen.

Nachbarn haben keinen Anspruch auf völlige Stille

Am Ende musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) der Sache annehmen. Er entschied: Nachbarn haben keinen Anspruch auf völlige Stille. Gerichte dürften das Musizieren daheim nicht zu sehr einschränken und müssten für jeden Einzelfall eine Lösung finden. Es komme dabei jeweils darauf an, wie musiziert wird und wie laut das Instrument ist, aber auch darauf, wie die Lautstärke im Nebenhaus wahrgenommen wird. Auch ob es sich um eine kleine Wohnung oder ein freistehendes Haus handelt, sei in diesem Zusammenhang von Bedeutung.

Damit kassierten die Karlsruher Richter das Urteil der Vorinstanz als zu weitgehend ein: Die hatte dem Trompeter auferlegt, höchstens 10 Stunden wöchentlich an Werktagen und ausschließlich im Dachgeschoss zu trompeten. Schüler durfte er demnach gar nicht mehr unterrichten. Das Landgericht muss jetzt ein neues Urteil finden. Dazu hat der BGH in seinem Richterspruch einige Kriterien aufgestellt. Demnach macht es keinen Unterschied, ob der Nachbar Hobby- oder Berufsmusiker ist. Beide müssten daheim die gleichen Rechte haben.

Musizieren zuhause: So viel ist erlaubt

Ferner stellten die Richter klar: Das Musizieren und auch das Erteilen von Musikstunden daheim kann nicht generell verboten werden. Als Richtwert legte der Gerichtshof fest: zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Wochenenden und Feiertagen seien zu dulden. Dabei müssten Musiker die üblichen Ruhezeiten nachts und mittags beachten. Auch zum Ort des Musizierens trafen die Bundesrichter eine Festlegung: Je nach den örtlichen Gegebenheiten könne das Musizieren in den Haupträumen eingeschränkt und der Musikant für die restliche Zeit auf Nebenräume verwiesen werden.


Verbandsdirektor und –jurist Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland erläutert in der WDR-Sendung „Aktuelle Stunde“ das BGH-Urteil zum Trompetespielen.

Urteil des BGH liefert wichtige Klarstellung

Was  bedeutet das Urteil nun in der Praxis für das Zusammenleben zwischen Nachbarn? Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, sieht in der  Entscheidung eine wichtige Klarstellung. Im WDR Fernsehen sagte Amaya am Freitag: „Man kann durchaus sagen, dass durch den zeitlichen Rahmen, den der BGH heute vorgelegt hat, den man durchaus auch auf viele andere Musikinstrumente übertragen kann, ein Mittel gefunden worden ist, wie man in Zukunft entsprechende Streitigkeiten vermeiden kann.“

Einerseits haben Gerichte nun eine Richtschnur vorgegeben, anhand derer sie vergleichbare Fälle entscheiden können. Vor allem aber können Nachbarn die Vorgaben des BGH nutzen, um sich untereinander abzusprechen. Wenn das gelingt, bleiben beiden Seiten Gerichtsverfahren erspart und das nachbarschaftliche Verhältnis gestaltet sich dann wahrscheinlich auch angenehmer. Mitglieder mit weiteren Fragen zu diesem Thema finden juristische Beratung in Ihrem Ortsverein von Haus & Grund.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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