Einbruchschutz verbessern: KfW ändert Vergabe von Fördergeldern

Seit letzter Woche sind die Nächte wieder länger als die Tage. Mit der zunehmenden Dunkelheit wird im Herbst auch die Gefahr von Wohnungseinbrüchen wieder größer. Erfahrungsgemäß schätzen die Täter den Schutz der Dunkelheit am frühen Abend. Wer deswegen in zusätzlichen Einbruchschutz investiert, kann jetzt schon für kleinere Maßnahmen hohe Zuschüsse bekommen.

Seit letzter Woche sind die Nächte wieder länger als die Tage. Mit der zunehmenden Dunkelheit wird im Herbst auch die Gefahr von Wohnungseinbrüchen wieder größer. Erfahrungsgemäß schätzen die Täter den Schutz der Dunkelheit am frühen Abend. Wer deswegen in zusätzlichen Einbruchschutz investiert, kann jetzt schon für kleinere Maßnahmen hohe Zuschüsse bekommen.

Frankfurt/Düsseldorf. Die KfW fördert Investitionen in einen besseren Einbruchschutz jetzt nach neuen Regeln. Wie die Kreditanstalt jetzt mitteilte, gelten ab sofort gestaffelte Fördersätze. Für die ersten 1.000 Euro einer förderungsfähigen Investition in Einbruchschutz gibt es jetzt einen Zuschuss von 20 Prozent. Das ist doppelt so viel wie bislang. Der bisherige Zuschuss in Höhe von 10 Prozent wird jetzt nur noch für alle förderfähigen Ausgaben gezahlt, die über die ersten 1.000 Euro hinausgehen.

Die genannten Zahlen gelten nach Angaben der KfW pro Antragsteller und Gebäude. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Haus- oder Wohnungseigentümer mindestens 500 Euro für ihren Einbruchschutz ausgeben. Die Zuschüsse gibt es für Investitionssummen von bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit. Bedingung für die Zuschüsse ist, dass ein Fachbetrieb die Maßnahme ausführt. Wichtig außerdem: Wer einen Zuschuss bekommen möchte, muss ihn vor dem Beginn der Bauarbeiten beantragen.

Gerade kleine Maßnahmen können viel erreichen

Die neue Staffelung der Zuschüsse begründet die KfW mit dem Ziel, gerade kleinere Investitionen in den Einbruchschutz verstärkt zu fördern. In einer Pressemitteilung zitiert die Kreditanstalt ihr Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster mit der Begründung: „Bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen. Dies wird nun durch die gestaffelte Zuschussregelung betont.“

Die Fördermittel für den Einbruchschutz stoßen bislang auf große Nachfrage. Über 120.000 Wohneinheiten haben bis zum 30. Juni des laufenden Jahres schon einen Zuschuss aus dem Programm erhalten. Die Beliebtheit der Zuschüsse hat die KfW jetzt allerdings zu einer weiteren Änderung ihrer Bedingungen veranlasst. Neu gibt es eine Sperrfrist. Sie ist für diejenigen Eigentümer oder Mieter von Bedeutung, die den Einbruchschutz in ihrem Haus in mehreren Schritten verbessern möchten – etwa indem die Fenster im Oktober erneuert werden und die Haustür erst im Frühjahr. Schließlich hat nicht jeder das Budget, um alles auf einmal bezahlen zu können.

Neu: Sperrfrist bei Investition in mehreren Etappen

In solchen Fällen gilt zukünftig: Wer schon einmal für eine Maßnahme zum Einbruchschutz Fördermittel bekommen hat, darf erst 12 Monate nach der Förderzusage weitere Zuschüsse für Maßnahmen am gleichen Gebäude beantragen. Mit dieser Neuerung möchte die KfW sicherstellen, dass möglichst viele Eigentümer eine Förderung bekommen können.

Die KfW vergibt die Zuschüsse für die Verbesserung des Einbruchschutzes seit dem  Jahr 2015 im Rahmen ihres Zuschussprogramms „Altersgerecht Umbauen“. Das Programm führt die Kreditanstalt im Auftrag des Bundesbauministeriums durch. Die Zuschüsse können sowohl von Eigentümern als auch von Mietern beantragt werden. Bei vermieteten Wohnungen gibt es verschiedene Modelle, wie sich Eigentümer und Mieter über die Kosten einigen können.

Mehr Informationen dazu finden Sie im <link file:6828 _blank download internal link in current>Info-Blatt von Haus & Grund. Außerdem gibt es von Haus & Grund Rheinland einen <link https: www.verlag-hausundgrund.de detail d _blank external-link-new-window internal link in current>Ratgeber zum Thema Einbruchschutz. Das Buch ist im <link https: www.verlag-hausundgrund.de _blank external-link-new-window internal link in current>Online-Shop der Haus & Grund Verlag und Service GmbH erhältlich. Mitglieder können sich außerdem bei ihrem <link _blank internal-link internal link in current>örtlichen Haus & Grund-Verein beraten lassen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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