Bundesrat will Erfolgsgebühr für Gerichtsvollzieher einführen - allerdings nicht für die Räumung von Wohnungen

Die Bundesländer wollen die Effizienz der Zwangsvollstreckung erhöhen und haben daher einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Der auf Initiative von Rheinland-Pfalz eingebrachte Entwurf sieht die Einführung einer Erfolgsgebühr für Gerichtsvollzieher vor. Damit einhergehen soll aber auch eine deutliche Erhöhung der Festgebühren um etwa 30 Prozent. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll. Auf dieses Gesetzgebungsverfahren macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Die Bundesländer wollen die Effizienz der Zwangsvollstreckung erhöhen und haben daher einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Der auf Initiative von Rheinland-Pfalz eingebrachte Entwurf sieht die Einführung einer Erfolgsgebühr für Gerichtsvollzieher vor. Damit einhergehen soll aber auch eine deutliche Erhöhung der Festgebühren um etwa 30 Prozent. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll. Auf dieses Gesetzgebungsverfahren macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Die derzeitige Systematik des Gerichtsvollzieherkostengesetzes beeinträchtigt aus Sicht der Länder das Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand, da sie einen besonderen Leistungswillen der Gerichtsvollzieher nicht in ausreichendem Maße belohnt. Das gegenwärtige Gebührenrecht sei im Wesentlichen aufwandsbezogen ausgestaltet. Erfolgsbezogene Komponenten - insbesondere bei der Geldvollstreckung - seien dagegen nur schwach ausgeprägt und böten keinen ausreichenden Leistungsanreiz. Zudem ist die Quote der Kostendeckung für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher nach Ansicht des Bundesrates bei Weitem nicht ausreichend, um den entstehenden Personal- und Sachaufwand abzudecken. Derzeit würden in den Ländern durch Gebühreneinnahmen durchschnittlich nur ca. 47 Prozent der tatsächlichen Kosten gedeckt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, durch die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erhöhen. Hierdurch würden die Gerichtsvollzieher motiviert, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten, wodurch eine Steigerung der Effektivität zu erwarten sei. Im Bereich der für Vermieter so wichtigen Herausgabevollstreckung sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer Erfolgsgebühr allerdings nicht vor. In der Begründung zum Gesetzesentwurf heißt es hierzu, dass zum einen insbesondere bei der Räumungsvollstreckung der Erfolg der Vollstreckungshandlung in weitaus geringerem Maß als bei der Geldvollstreckung vom besonderen Einsatz des Gerichtsvollziehers abhängen würde, so dass ein besonderer Leistungsanreiz weniger erforderlich erscheinen würde. Zum anderen würden bereits die bestehenden Gebührentatbestände stärker als bei der Geldvollstreckung den Erfolg der Vollstreckungshandlung honorieren. „Hier muss der Bundestag nachbessern. Wenn man schon 30 Prozent mehr für die Festgebühren im Bereich der Räumungsvollstreckung zahlen soll, dann muss auch die Erfolgsgebühr für die Gerichtsvollzieher vorgesehen sein, damit gewährleistet ist, dass man zahlungsunwillige Mieter und vor allem Mietnomaden schneller aus der Wohnung los wird", fordert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.

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