Belange der Wohnungseigentümer im Koalitionsvertrag ergänzen

Die SPD hat am Wochenende für Koalitionsverhandlungen mit der Union gestimmt. Wann es losgeht, ist aktuell (23. Januar 2018) noch nicht klar. Haus & Grund gibt den Verhandlungsführern schon jetzt einen Hinweis mit auf den Weg: Die Belange der Wohnungseigentümer müssen im Koalitionsvertrag Berücksichtigung finden. Speziell Wohnungseigentums- und Mietrecht sollten besser aufeinander abgestimmt werden.

Vermietende Wohnungseigentümer bewegen sich in schwierigem Spannungsverhältnis von WEG-Recht und Mietrecht. Hier sollte eine neue GroKo Verbesserungen anstreben.

Die SPD hat am Wochenende für Koalitionsverhandlungen mit der Union gestimmt. Wann es losgeht, ist aktuell (23. Januar 2018) noch nicht klar. Haus & Grund gibt den Verhandlungsführern schon jetzt einen Hinweis mit auf den Weg: Die Belange der Wohnungseigentümer müssen im Koalitionsvertrag Berücksichtigung finden. Speziell Wohnungseigentums- und Mietrecht sollten besser aufeinander abgestimmt werden.

Berlin. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollten die Belange der Wohnungseigentümer ergänzt werden. Das schlug der Verband Haus & Grund Deutschland heute (23. Januar 2018) vor. „Die stetig wachsende Gruppe der Wohnungseigentümer sollte von der neuen Koalition stärker ins Blickfeld genommen werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Das Wohnungseigentumsrecht müsse verbraucherfreundlich und damit verständlich formuliert werden.

Bei der Vermietung ihrer Wohnungen geraten Wohnungseigentümer schnell in ein rechtliches Dilemma. Warnecke regte daher an, das Wohnungseigentumsrecht und das Mietrecht besser aufeinander abzustimmen. So könnten Konflikte zwischen Wohnungseigentümer und Mieter vermieden werden. Beispielhaft nannte Warnecke die Möglichkeit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, das Halten von Hunden und Katzen grundsätzlich zu verbieten.

Da so ein grundsätzliches Verbot gegenüber Mietern nicht durchzusetzen sei, könne der vermietende Wohnungseigentümer nicht gleichzeitig den Beschlüssen der Gemeinschaft und dem Wunsch des Mieters gerecht werden. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Politik darf die Wohnungseigentümer nicht im Regen stehen lassen“, forderte Warnecke.

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