10 Jahre Musterbauverträge für Verbraucher – neue Versionen online

Seit 10 Jahren gibt Haus & Grund Musterbauverträge heraus – in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Wie berichtet gilt seit dem 1. Januar 2018 ein grundlegend reformiertes Bauvertragsrecht in Deutschland. Angesichts dessen haben die Musterverträge eine Aktualisierung erfahren. Eines bleibt jedoch gleich: Die Vertragsformulare sind kostenlos im Internet verfügbar.

Seit 10 Jahren gibt Haus & Grund Musterbauverträge heraus – in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Wie berichtet gilt seit dem 1. Januar 2018 ein grundlegend reformiertes Bauvertragsrecht in Deutschland. Angesichts dessen haben die Musterverträge eine Aktualisierung erfahren. Eines bleibt jedoch gleich: Die Vertragsformulare sind kostenlos im Internet verfügbar.

Berlin/Düsseldorf. Zum Beginn des neuen Jahres ist die bisher größte Reform im Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben daher ihre bereits seit 10 Jahren gemeinsam herausgegebenen Vertragsmuster an die Neuerungen angepasst.

Im Angebot ist einerseits ein Einzelgewerk/Handwerkervertrag: Dieser kann sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwendet werden.

Andererseits steht ein Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag zur Verfügung: Dieser wird verwendet, wenn ein Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Ein-/Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers beauftragt wird. Darüber hinaus kann dieser Vertrag verwendet werden, wenn der Bauunternehmer erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude erbringen soll, die einem Neubau gleichkommen. Erforderlich sowohl für den Neubau als auch für den erheblichen Umbau ist, dass sämtliche Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung aus einer Hand erbracht werden.

Bauvertrag soll Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten verhindern

Die umfassende Überarbeitung der Verträge ist aufgrund der Reform des Bauvertragsrechts erfolgt. So wurden beispielsweise die Regelungen zu Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen sowie zur fiktiven Abnahme an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Der Schlüsselfertigbauvertrag wurde um das dem privaten Bauherrn seit dem 1. Januar 2018 zustehende Widerrufsrecht ergänzt. Ebenso berücksichtigt wurden die vom Gesetz vorgegebenen verbraucherschützenden Regelungen im Bereich der Abschlagszahlungen.

Beide Verträge verfolgen das Ziel, dass Bauherr und Unternehmer die Baumaßnahme kooperativ abwickeln. Sie helfen den Vertragsparteien dabei, alle wesentlichen Punkte gesetzeskonform zu regeln, um so Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum Anwendungsbereich des jeweiligen Vertrages sowie zum Ausfüllen der Verträge geben. Die Verträge können als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Wie auch in der Vergangenheit sind die Vertragsmuster kostenlos erhältlich unter www.HausundGrund-Rheinland.de/themen/kostenlose-bauvertraege/. Dort finden sich auch die hilfreichen Infoblätter zu den jeweiligen Themen als Download.

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

Beauftragung eines Handwerkers

12.95 € * Inkl. 7.00 % MwSt.
Details

Haus-Begehungs-Kalender

4.98 € * Inkl. 19.00 % MwSt.
Details
* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten