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Haus & Grund Rheinland · Aachener Straße 172 · 40223 Düsseldorf · Tel. 0211 / 416 317 60 · info@HausundGrund-Rheinland.de
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      Dichtigkeitsprüfung

      Herzlich Willkommen bei Haus & Grund Rheinland

      Unserem Landesverband Haus & Grund Rheinland gehören 42 Mitgliedsvereine an, die insgesamt ca. 80.000 Mitglieder betreuen. Wir beraten und unterstützen die uns angeschlossenen Vereine im Rheinland und unterhalten zur Wahrung der Belange aller Mitglieder ständige Kontakte zur nordrhein-westfälischen Landesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften, Ministerien und Verwaltungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

      Dichtigkeitsprüfung

      Bis zum 31.12.2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke in NRW mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Die Kommunen legen die Dichtigkeitsprüfung in einer kommunalen Entwässerungssatzung fest und bestimmen, ob die Dichtigkeitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Das NRW-Umweltministerium hat einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. »mehr

      Trinkwasserverordnung – Vermieter müssen Warmwasseraufbereitung überprüfen

      Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Haus & Grund Rheinland informiert. »mehr

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      Startseite » themen » Trinkwasserverordnung – Vermieter müssen Warmwasseraufbereitung überprüfen
      Thema

      Trinkwasserverordnung – Vermieter müssen Warmwasseraufbereitung überprüfen

      Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Haus & Grund Rheinland informiert.

      Die wichtigste Neuerung: das Warmwasser muss innerhalb eines Jahres auf Legionellen untersucht werden. Ursprung dieser Regelung ist, das Gesundheitsexperten vermuten, dass viele Lungenentzündungen, die teilweise dramatisch verlaufen, auf Infektionen mit diesen Legionellen zurückzuführen sind.

      Legionellen kommen nur in warmem Wasser vor und werden durch Einatmen übertragen. Beim Duschen könnten diese Krankheitserreger beispielsweise mit dem zerstäubten Trinkwasser eingeatmet werden. Ein endgültiger Beweis dieser These ist zwar noch nicht erbracht, gleichwohl ordnet das Gesundheitsministerium verschärfte Kontrollen und Überprüfungen dieser Warmwasserbereitungsanlagen an.

      Als erste Maßnahme müssen Vermieter die Existenz vorhandener Warmwasserverteilungssysteme unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Allerdings nur Anlagen mit einer Mindestgröße von 400 Liter oder bei denen sich mehr als drei Liter Warmwasser zwischen der Aufbereitung und Entnahmestelle befinden. Eine Inbetriebnahme einer Neu-Anlage muss vier Wochen vor der Inbetriebnahme dem Amt ebenso angezeigt werden, wie bauliche oder betriebstechnische Änderungen. Eine Stilllegung ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen.

      Ab November müssen dann einmal jährlich, an mindestens drei repräsentativen Stellen Wasserproben entnommen und auf Legionellen untersucht werden. Fachleute raten hierbei das Warmwasser vor der Entnahme auf 60 Grad zu erhitzen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Sollten dann drei Jahre lang keine Verunreinigungen festgestellt werden, kann das Gesundheitsamt diese Intervalle auch verlängern.

      Eine solche Wasseruntersuchung soll bei einem Haus mit acht Parteien etwa 200 Euro pro Jahr kosten. Haus und Grund Deutschland geht davon aus, dass diese Betriebskosten als Aufwendungen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden können.

      Das Landesumweltministerium hat 50 Stellen in NRW bestellt, die die Wasserproben untersuchen. Eine entsprechende Liste dieser Stellen stellt der örtliche Haus und Grund Verein gerne zur Verfügung.

      Hinzukommen ab November noch weitere Neuerungen: sollten irgendwelche Veränderungen der Trinkwasserqualität festgestellt werden, ist dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Wenn dem Wasser Aufbereitungsstoffe zugefügt werden, müssen die Konzentrationen wöchentlich aufgezeichnet und dem Mieter auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Auch über die jährliche Legionellen-Untersuchung müssen die Mieter per Aushang informiert werden. Die Originale der Prüfberichte muss der Eigentümer zudem zehn Jahre lang verwahren.

      Sollte der Vermieter diesen neuen Bestimmungen nicht nachkommen, droht zudem im schlimmsten Fall ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Es handelt sich dann sogar um eine Straftat, wenn vorsätzlich oder fahrlässig dem Mieter verunreinigtes Wasser zur Verfügung gestellt wird. Es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

      In wieweit allerdings die Gesundheitsämter diese Kontrollen tatsächlich auch durchführen können, ist mehr als fraglich, wenn man sich die Personalsituation in diesen Behörden anschaut.

      Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, hilft Ihnen der örtliche Haus & Grund - Verein gerne weiter.


      Laborliste NRW als PDF-Dokument

      Häufige Fragen zur Trinkwasserverordnung als PDF-Dokument

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