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Haus & Grund Rheinland · Aachener Straße 172 · 40223 Düsseldorf · Tel. 0211 / 416 317 60 · info@HausundGrund-Rheinland.de
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      Dichtigkeitsprüfung

      Herzlich Willkommen bei Haus & Grund Rheinland

      Unserem Landesverband Haus & Grund Rheinland gehören 42 Mitgliedsvereine an, die insgesamt ca. 80.000 Mitglieder betreuen. Wir beraten und unterstützen die uns angeschlossenen Vereine im Rheinland und unterhalten zur Wahrung der Belange aller Mitglieder ständige Kontakte zur nordrhein-westfälischen Landesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften, Ministerien und Verwaltungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

      Dichtigkeitsprüfung

      Bis zum 31.12.2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke in NRW mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Die Kommunen legen die Dichtigkeitsprüfung in einer kommunalen Entwässerungssatzung fest und bestimmen, ob die Dichtigkeitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Das NRW-Umweltministerium hat einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. »mehr

      Trinkwasserverordnung – Vermieter müssen Warmwasseraufbereitung überprüfen

      Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Haus & Grund Rheinland informiert. »mehr

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      Startseite » themen » Dichtheitsprüfung – Was Grundstückseigentümer zu beachten haben
      Thema

      Dichtheitsprüfung – Was Grundstückseigentümer zu beachten haben

      Auf Haus- und Grundstücksbesitzer kommt einiges zu. Bis zum 31. Dezember 2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke in NRW mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Dies gilt sowohl für kommunale als auch private Anschlussnehmer. Zwar schreibt § 61a Landeswassergesetz NRW die Dichtheitsprüfung für Entwässerungsanlagen vor. Die konkrete Umsetzung hat jedoch durch eine kommunale Entwässerungssatzung zu erfolgen. Hierbei hat die Kommune zum einen die Grenze zwischen öffentlicher Kanalisation und privater Grundstücksentwässerungsanlage zu definieren und andererseits festzulegen, ob die Dichtheitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Gem. § 61a Abs. 5 Landeswassergesetz sind die Gemeinden zudem verpflichtet, über die Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten.

      Das NRW-Umweltministerium hat im Oktober einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern.

      Allerdings ist die Fristverlängerung nur möglich, wenn die Kommune entweder Sanierungsmaßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt hat oder aber für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung überprüft. Das heißt, dass die Gemeinde die Frist nur dann verlängern kann, wenn sie die Satzung zur Dichtheitsprüfung an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals koppelt. Die erstmalige Untersuchung des gesamten öffentlichen Kanalnetzes war in den Städten bis 2006 durchzuführen. Die Wiederholungsprüfung des gesamten Kanalnetzes hat jeweils in einem Zeitraum von 15 Jahren zu erfolgen. Durch die Koppelung an die Selbstüberwachung beginnt die Frist von 15 Jahren mit Inkrafttreten des novellierten Landeswassergesetzes aus dem Jahre 2007, so dass die erstmalige Dichtheitsprüfung somit bis Ende 2023 beendet sein muss.

      Das handhabt jede Kommune anders. Während Leichlingen bei Leverkusen von der Fristverlängerung bis 2023 Gebrauch macht, sieht sich die Landeshauptstadt Düsseldorf hierzu nicht in der Lage.   

      Außerdem stellt das Umweltministerium ausdrücklich klar, dass die Video-Sichtprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten für die Dichtheitsprüfung ausreichend ist. Hier spart der Eigentümer viel Geld und muss keine Druckluftprüfung veranlassen, die den Kanal erst Recht beschädigt.

      Zwar sind nicht oder nicht fristgerecht durchgeführte Dichtheitsprüfungen im Gesetz als Ordnungswidrigkeit ausgewiesen; ob eine solche aber vorliegt, kann erst entschieden werden, wenn alle Rechtsmittel gegen die Maßnahmen der Kommunen durchgeführt worden sind und rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden ist, dass die jeweilige Dichtheitsprüfung rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Geldbuße kann gemäß § 161 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW bis zu 50.000 Euro betragen. Bevor die Stadt keine Entwässerungssatzung erlassen hat, sollte aber kein Eigentümer eine Dichtheitsprüfung beauftragen. Sonst läuft der Grundstückseigentümer Gefahr, dass er zwar eine Dichtheitsprüfung per Videokamerafahrt hat durchführen lassen, aber per Satzung nur eine Druckluftprüfung erlaubt ist.

      Die Städte und Gemeinden stehen nun in der Pflicht und müssen die Satzung zur Dichtheitsprüfung an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanalnetzes koppeln, damit die Hauseigentümer mehr Zeit haben, Geld für die teure Dichtheitsprüfung und der daraus eventuell, erforderlichen Kanalsanierung anzusparen.

      Welche Regelung in Ihrer Kommune getroffen worden ist, können Sie als Mitglied bei Ihrem örtlichen Haus & Grund Verein erfragen.


      Erlass des Umweltministeriums (PDF; 1,2 MB)



      Aktuelle Meldungen

      27.01.2012

      Protest der Kanalprüfer sorgt für Unverständnis bei Hauseigentümern

      Die gestrigen Proteste der Abwassertechnikbranche ist für Haus & Grund Rheinland nicht nachvollziehbar. Seit Oktober 2010 weiß die Kanalbranche, dass die Dichtheitsprüfung in NRW in Bewegung ist. Zunächst wurden die Fristen bis 2023 verlängert und die Prüfmethoden erweitert. Bereits seit einem Jahr ist durch den Antrag der FDP sogar die völlige Aussetzung des Kanal-TÜVs im Gespräch gewesen. „Es kann nicht sein, dass die privaten Hauseigentümer ein Konjunkturpaket für die Kanalindustrie stemmen soll“, sagt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. » mehr


      25.01.2012

      Umweltminister Remmel legt bürgerunfreundliche Rechtsverordnung zur Dichtheitsprüfung vor

      In der morgigen Sitzung des Landtages befassen sich die Abgeordneten mit den Gesetzentwürfen von CDU und FDP einerseits, sowie von SPD und Grünen andererseits. Eine endgültige Entscheidung wird noch nicht getroffen. Vielmehr werden die Anträge zu weiteren Beratungen an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Unterdessen hat Umweltminister Remmel die Eckdaten der neuen Rechtsverordnung bekannt gegeben, die der Gesetzentwurf von SPD und Grünen vorsieht. Haus & Grund Rheinland lehnt den Gesetzentwurf und die Rechtsverordnung des rot-grünen Regierungslagers ab. Statt eine bürgerfreundliche Regelung zu schaffen, sorgt Rot-Grün für neue komplizierte Bestimmungen. » mehr


      17.01.2012

      Haus & Grund Rheinland kritisiert rot-grünen Gesetzentwurf zur Dichtheitsprüfung:
      Rot-Grün hält an Kanal-TÜV fest

      Nachdem CDU und FDP bereits im Dezember einen Gesetzesantrag zur Neuregelung der Dichtheitsprüfung vorgelegt haben, zieht die rot-grüne Landesregierung mit einem eigenen Entwurf nach. „Rot-Grün hat nicht den Kanal-TÜV gekippt, sondern ist vor der Kanalindustrie eingeknickt", kritisiert der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya den neuen Entwurf von Umweltminister Remmel. Die Kanalbranche hatte zuvor im Falle der Aufhebung mit Schadenersatzklagen gedroht. "Die Landesregierung will an der grundsätzlichen Pflicht zur Überprüfung privater Abwasserleitungen festhalten", stellt Amaya fest. » mehr


      20.12.2011

      Haus & Grund Rheinland begrüßt neuen Gesetzesentwurf von CDU und FDP zur Dichtheitsprüfung - Keine generelle Pflicht mehr zum Kanal-TÜV

      Weniger als eine Woche nach der Entscheidung von CDU, FDP und Linken zur vorläufigen Aussetzung der Dichtheitsprüfung haben Christdemokraten und Liberale einen Antrag zur Änderung des § 61 a Landeswassergesetz in den Landtag eingebracht.Damit kommen die beiden Oppositionsparteien einer angekündigten Gesetzesinitiative von Umweltminister Remmel zuvor. » mehr


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