01.02.2012
BGH: Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden -
Haus & Grund Rheinland rät Vermietern, professionellen Rat einzuholen
Vermieter können die von ihnen beglichenen Rechnungen von Energieversorgern nicht zur Grundlage der Heizkostenabrechnung ihrer Mieter machen. Entscheidend ist vielmehr der tatsächliche Brennstoffverbrauch. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 156/11) weist die Haus & Grund Rheinland hin.
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31.01.2012
AG München: Alle Wohnungseigentümer vorab über Modernisierungsmaßnahmen informieren
Vor einer Beschlussfassung über eine konkrete Modernisierungsmaßnahme sind den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Informationen über die für sie wesentlichen Entscheidungskriterien mitzuteilen. Geschieht dies nicht, sind gefasste Beschlüsse ungültig. Auf diese Entscheidung des Amtsgerichts München (AZ 485 C 28220/10) macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.
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30.01.2012
Finanzierung der Energiewende gefährdet -
Haus & Grund fordert Bund und Länder zum Handeln auf
Die nachhaltige Finanzierung der Energiewende ist äußerst gefährdet. Mehrere hundert Millionen Euro werden in diesem Jahr für die Förderung der energetischen Gebäudesanierung fehlen. „Erschwerend kommt hinzu, dass die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen von Wohngebäuden immer noch nicht beschlossen wurde. Wenn sich jetzt nichts Positives tut, wird die Bundesregierung gezwungen sein, ihre Klimaschutzziele nach unten zu korrigieren.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann entsprechende Meldungen.
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