Unserem Landesverband Haus & Grund Rheinland gehören 42 Mitgliedsvereine an, die insgesamt ca. 80.000 Mitglieder betreuen. Wir beraten und unterstützen die uns angeschlossenen Vereine im Rheinland und unterhalten zur Wahrung der Belange aller Mitglieder ständige Kontakte zur nordrhein-westfälischen Landesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften, Ministerien und Verwaltungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dichtigkeitsprüfung
Bis zum 31.12.2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke in NRW mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Die Kommunen legen die Dichtigkeitsprüfung in einer kommunalen Entwässerungssatzung fest und bestimmen, ob die Dichtigkeitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Das NRW-Umweltministerium hat einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. »mehr
Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Haus & Grund Rheinland informiert. »mehr
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Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V.
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