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Haus & Grund Rheinland · Aachener Straße 172 · 40223 Düsseldorf · Tel. 0211 / 416 317 60 · info@HausundGrund-Rheinland.de
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      Dichtigkeitsprüfung

      Herzlich Willkommen bei Haus & Grund Rheinland

      Unserem Landesverband Haus & Grund Rheinland gehören 42 Mitgliedsvereine an, die insgesamt ca. 80.000 Mitglieder betreuen. Wir beraten und unterstützen die uns angeschlossenen Vereine im Rheinland und unterhalten zur Wahrung der Belange aller Mitglieder ständige Kontakte zur nordrhein-westfälischen Landesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften, Ministerien und Verwaltungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

      Dichtigkeitsprüfung

      Bis zum 31.12.2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke in NRW mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Die Kommunen legen die Dichtigkeitsprüfung in einer kommunalen Entwässerungssatzung fest und bestimmen, ob die Dichtigkeitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Das NRW-Umweltministerium hat einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. »mehr

      Trinkwasserverordnung – Vermieter müssen Warmwasseraufbereitung überprüfen

      Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Haus & Grund Rheinland informiert. »mehr

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      Startseite » informationen_fuer » Wohnungseigentümer
      Themenschwerpunkt

      Wohnungseigentümer

      1. Infoblätter

      Die Infoblätter von Haus & Grund informieren kurz und knapp über verschiedene Themen, die für Sie als Wohnungseigentümer wichtig und interessant sind. Sie werden laufend inhaltlich aktualisiert. Hier eine kleine Auswahl der Infoblätter rund um die eigene Immobilie.


      Änderung durch die Reform des Wohnungseigentumsrecht 2007 (PDF, 57 KB)

      Eigentumswohnung (PDF, 61 KB)

      Der Energieausweis (PDF, 61 KB)

      Die wohnungswirtschaftlichen Förderprogramme der KfW (PDF, 66 KB)



      Die folgenden Flugblätter erhalten Sie als Mitglied bei einem örtlichen Haus & Grund Verein des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland.

      • Räum- und Streupflichten
      • Tipps für Bauherren
      • Lärmstörungen
      • Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden vermeiden
      • Steuerrecht und kommunale Abgaben
      • Grundsätze der kommunalen Gebührenerhebung
      • Grundsätze der kommunalen Beitragserhebung
      • Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
      • Grundzüge der Grundsteuer
      • Steuerbonus für Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen

      2. Vertragsmuster für Handwerkerverträge

      Wollen Sie einen Handwerker mit Arbeiten in Ihrer Wohnung beauftragen?
       
      Haus & Grund Rheinland empfiehlt Ihnen, einen rechtssicheren Vertrag zu schließen. Ein Vertragsmuster für Handwerkerverträge stellen Ihnen die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) kostenlos zur Verfügung. Bitte beachten Sie bei der Verwendung des Vertrages die ausführliche Anleitung, die Sie am Ende finden!
       
      Sollten Sie Fragen zum Handwerkervertrag haben oder einen Sachverständigen benötigen, können Sie sich jederzeit als Mitglied an Ihren örtlichen Haus & Grund Verein des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland wenden.

      Einzelgewerk-Handwerkervertrag (PDF, 684 KB)


      Aktuelle Meldungen

      13.02.2012

      Wichtige Hinweise zur Räum- und Streupflicht für Hauseigentümer und Vermieter

      Alle Jahre wieder kommt nicht nur der Schnee, sondern auch die Frage, wer, wann und wie für die Räum- und Streupflicht vor dem Haus verantwortlich ist. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland informiert über die wichtigsten Fragen. » mehr


      09.02.2012

      Morgen tritt die Kündigungssperrfristverordnung in Kraft

      Morgen tritt in NRW die Kündigungssperrfristverordnung in Kraft. Die Neuregelung hat zur Folge, dass bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf der neue Käufer bis zu acht Jahre lang warten muss, bis er in die eigene Wohnung einziehen darf. Damit hat die rot-grüne Landesregierung eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, eine entsprechende Regelung wieder einzuführen. CDU und FDP hatten sie damals abgeschafft. Haus & Grund Rheinland lehnt die Wiedereinführung kategorisch ab. » mehr


      31.01.2012

      AG München: Alle Wohnungseigentümer vorab über Modernisierungsmaßnahmen informieren

      Vor einer Beschlussfassung über eine konkrete Modernisierungsmaßnahme sind den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Informationen über die für sie wesentlichen Entscheidungskriterien mitzuteilen. Geschieht dies nicht, sind gefasste Beschlüsse ungültig. Auf diese Entscheidung des Amtsgerichts München (AZ 485 C 28220/10) macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam. » mehr


      19.01.2012

      Rot-Grün will Rauchmelderpflicht einführen - Haus & Grund Rheinland konnte Verpflichtung für Vermieter verhindern

      Die rot-grüne Landesregierung will Hauseigentümer und Mieter zum Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichten. Ab Herbst soll die Rauchmelderpflicht mit der Novellierung der Landesbauordnung Gesetz werden. Haus & Grund Rheinland sprach sich zwar gegen eine Verpflichtung aus, konnte sich aber zumindest mit einer Forderung durchsetzen: Der unmittelbare Wohnungsbesitzer, also der Mieter, soll für Einbau und Wartung verantwortlich sein. » mehr


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