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Haus & Grund Rheinland · Aachener Straße 172 · 40223 Düsseldorf · Tel. 0211 / 416 317 60 · info@HausundGrund-Rheinland.de
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      Dichtigkeitsprüfung

      Herzlich Willkommen bei Haus & Grund Rheinland

      Unserem Landesverband Haus & Grund Rheinland gehören 42 Mitgliedsvereine an, die insgesamt ca. 80.000 Mitglieder betreuen. Wir beraten und unterstützen die uns angeschlossenen Vereine im Rheinland und unterhalten zur Wahrung der Belange aller Mitglieder ständige Kontakte zur nordrhein-westfälischen Landesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften, Ministerien und Verwaltungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

      Dichtigkeitsprüfung

      Bis zum 31.12.2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke in NRW mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Die Kommunen legen die Dichtigkeitsprüfung in einer kommunalen Entwässerungssatzung fest und bestimmen, ob die Dichtigkeitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Das NRW-Umweltministerium hat einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. »mehr

      Trinkwasserverordnung – Vermieter müssen Warmwasseraufbereitung überprüfen

      Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Haus & Grund Rheinland informiert. »mehr

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      Themenschwerpunkt

      Vermieter

      1. Infoblätter

      Die Infoblätter von Haus & Grund informieren kurz und knapp über verschiedene Themen, die für Sie als Vermieter wichtig und interessant sind. Sie werden laufend inhaltlich aktualisiert. Hier eine kleine Auswahl der Infoblätter rund um die eigene, vermietete Immobilie.


      Systematik der Kündigungsmöglichkeiten (PDF, 61 KB)

      Schönheitsreparaturen (PDF, 66 KB)

      Heizkostenabrechnung (PDF, 53 KB)

      Mietsicherheit bei der Vermietung von Wohnraum (PDF, 49 KB)



      Die folgenden Infoblätter erhalten Sie als Mitglied bei einem örtlichen Haus & Grund Verein des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland.

      • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
      • Tipps für Bauherren
      • Mietermodernisierung
      • Staffelmietvereinbarung
      • Mieterhöhung nach Mietspiegel
      • Wohnraummodernisierung
      • Zeitmietvertrag und Ausschluss des Kündigungsrechts
      • Vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag – Grundsatz der Vertragstreue
      • Wohnflächenberechnung
      • Das Wohnungsabnahmeprotokoll
      • Umlage von Betriebskosten bei der Wohnraummiete
      • Timesharing
      • Vermietung von Ferienwohnungen

      2. Vorteilspakete für Haus & Grund Mitglieder als Vermieter

      Immobilienscout24

      Mit ca. 2,5 Millionen potenziellen Mietern und Käufern profitieren Sie von der Reichweite und den großen Vermarktungschancen von Deutschlands größtem Immobilienmarkt. Haus & Grund-Mitglieder erhalten 25 % Rabatt pro Anzeige.

      Exklusives Angebot für Haus & Grund Mitglieder
      - 1 Monat Laufzeit 
- 1 Anzeige mit bis zu 10 Bildern, Videos, Dokumenten 
- Sofort online und jederzeit änderbar 
- Einfache und komfortable Anzeigenbeschreibung 
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- Statt 24,95 Euro nur 18,69 Euro (inkl. MwSt.)

      Haus & Grund-Mitglieder können die zum Verkauf oder zur Vermietung anstehende Immobilie selbst bei ImmobilienScout24 ins Internet einstellen. Nach Registrierung werden Sie bequem durch alle Eingaben geführt. Das Inserieren geht ganz einfach - in wenigen Schritten erstellen Sie selbst ohne Vorkenntnisse ein professionelles Internet-Exposé.

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      Mieter-Solvenzcheck

      Der Mieter-SolvenzCheck steht exklusiv Haus & Grund-Mitgliedern zur Verfügung – eine Investition, die sich auszahlt.
       
      Die im Verhältnis zu möglichen Einnahmeausfällen niedrige Investition zahlt sich auf jeden Fall aus. So kann Sie ein zahlungsunfähiger Mieter bis zu 40.000 Euro kosten.
      Haus & Grund-Mitglieder richten ihre Anfrage an die Ortsvereine. Nach kurzer Zeit erhalten sie Auskunft.
       
      Voraussetzung für eine Solvenzauskunft ist, dass der Mietinteressent in die Solvenzprüfung (schriftlich) eingewilligt hat und ein berechtigtes Interesse des Vermieters im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes besteht. Dies liegt vor, wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen wollen.

      Zum Haus & Grund SolvenzCheck


      Aktuelle Meldungen

      20.02.2012

      Mieten im vergangenen Jahr wiederholt real gesunken - Haus & Grund Rheinland: Politik muss Ertragssituation der Vermieter im Blick haben

      Die Nettokaltmieten sind 2011 gegenüber dem Vorjahr real um 1,1 Prozent gesunken. Im Laufe der vergangenen zehn Jahre stiegen die Mieten damit real lediglich im Jahr 2009 an. Darauf weist Haus & Grund Rheinland hin. » mehr


      17.02.2012

      BGH: Heizkostenabrechnung nach Verbrauch

      Ein Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (AZ ZR 251/10). Die Kläger, zwei Wohnungseigentümer, wenden sich gegen die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten, sondern die im Abrechnungsjahr an den Energieversorger geleisteten (Abschlags-) Zahlungen in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Auf diese aktuelle Entscheidung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam. » mehr


      13.02.2012

      Wichtige Hinweise zur Räum- und Streupflicht für Hauseigentümer und Vermieter

      Alle Jahre wieder kommt nicht nur der Schnee, sondern auch die Frage, wer, wann und wie für die Räum- und Streupflicht vor dem Haus verantwortlich ist. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland informiert über die wichtigsten Fragen. » mehr


      07.02.2012

      Moderate Entwicklung der Nettomieten dämpft Anstieg der Verbraucherpreise in NRW

      Von 1995 bis 2011 lagen in Nordrhein-Westfalen die Preissteigerungen im Bereich Wohnen und Haushaltsenergien mit +39,5 Prozent über dem Anstieg der gesamten Lebenshaltungskosten (+26,7 Prozent). Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam. » mehr


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