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Haus & Grund Rheinland · Aachener Straße 172 · 40223 Düsseldorf · Tel. 0211 / 416 317 60 · info@HausundGrund-Rheinland.de
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      Dichtigkeitsprüfung

      Herzlich Willkommen bei Haus & Grund Rheinland

      Unserem Landesverband Haus & Grund Rheinland gehören 42 Mitgliedsvereine an, die insgesamt ca. 80.000 Mitglieder betreuen. Wir beraten und unterstützen die uns angeschlossenen Vereine im Rheinland und unterhalten zur Wahrung der Belange aller Mitglieder ständige Kontakte zur nordrhein-westfälischen Landesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften, Ministerien und Verwaltungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

      Dichtigkeitsprüfung

      Bis zum 31.12.2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke in NRW mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Die Kommunen legen die Dichtigkeitsprüfung in einer kommunalen Entwässerungssatzung fest und bestimmen, ob die Dichtigkeitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Das NRW-Umweltministerium hat einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. »mehr

      Trinkwasserverordnung – Vermieter müssen Warmwasseraufbereitung überprüfen

      Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Haus & Grund Rheinland informiert. »mehr

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      Startseite » informationen_fuer » Kauf- und Bauwillige
      Themenschwerpunkt

      Kauf- und Bauwillige

      1. Infoblätter

      Die Infoblätter von Haus & Grund informieren kurz und knapp über verschiedene Themen, die für Sie als Kauf- und Bauwilliger wichtig und interessant sind. Sie werden laufend inhaltlich aktualisiert. Hier eine kleine Auswahl der Infoblätter rund um die zukünftige Immobilie.


      Tipps für Bauherren (PDF, 61 KB)

      Grundsätze der kommunalen Beitragserhebung  (PDF, 61 KB)

      Grundzüge der Grundsteuer (PDF, 156 KB)

      Die wohnungswirtschaftlichen Förderprogramme der KfW (PDF, 66 KB)



      Die folgenden Infoblätter erhalten Sie als Mitglied bei einem örtlichen Haus & Grund Verein des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland.

      • Räum- und Streupflichten
      • Ernergieausweis
      • Laubfall und sonstige Baumimmissionen
      • Lärmstörungen
      • Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden vermeiden
      • Grundsätze der kommunalen Gebührenerhebung
      • Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
      • Steuerbonus für Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen

      2. Kostenfreier Bauvertrag für Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau

      Wollen Sie ein Einfamilienhaus durch einen Bauunternehmer errichten lassen?
       
      Dann finden Sie hier genau den richtigen kostenlosen Bauvertrag (PDF, 721 KB), den die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund zusammen mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) entwickelt hat.
       
      Damit Sie bei der Beauftragung an alles denken, erhalten Sie dazu die „Checkliste Leistungsbeschreibung“ (PDF, 201 KB), die Haus & Grund zusammen mit der Initiative „Kostengünstig qualitätsbewusst bauen“ beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet hat. Zusammen mit der ausführlichen Ausfüllanleitung für den Bauvertrag haben Sie alles, um gut in den Einfamilienhausbau zu starten.
       
      Sollten Sie Fragen zum Bauvertrag haben oder sollten Sie einen Sachverständigen für die Bauphase benötigen, können Sie sich jederzeit als Mitglied bei Ihren örtlichen Haus & Grund-Verein wenden.


      Einfamilienhaus-Schlüsselfertigbau (PDF, 721 KB)

      Checkliste des BMVBS (PDF, 201 KB)

      3. Vertragsmuster für Handwerkerverträge

      Wollen Sie einen Handwerker mit Arbeiten an Ihrem neuen Haus beauftragen?
       
      Haus & Grund Rheinland empfiehlt Ihnen, einen rechtssicheren Vertrag zu schließen. Ein Vertragsmuster für Handwerkerverträge stellen Ihnen die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) kostenlos zur Verfügung. Bitte beachten Sie bei der Verwendung des Vertrages die ausführliche Anleitung, die Sie am Ende finden!
       
      Sollten Sie Fragen zum Handwerkervertrag haben oder einen Sachverständigen benötigen, können Sie sich jederzeit als Mitglied an Ihren örtlichen Haus & Grund-Verein wenden.


      Einzelgewerk-Handwerkervertrag (PDF, 684 KB)

      Beauftragung eines Handwerkers (PDF, 61 KB)

      Aktuelle Meldungen

      16.02.2012

      Immobilienkauf sicher finanzieren! Haus & Grund Rheinland gibt Tipps

      Vor dem Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sollte man sich gut informieren. Bei der derzeitigen Zinssituation kann sich der Immobilienkauf mit guter Vorbereitung zu einer langfristig rentablen Anlage entwickeln. Einige grundlegende Hinweise sollten jedoch beachtet werden. Haus & Grund Rheinland gibt Tipps zum Immobilienkauf. » mehr


      08.02.2012

      FG Niedersachsen: Unzulässige Doppelbelastung aus Grunderwerb- und Umsatzsteuer für Bauherren - „Einheitlicher Leistungsgegenstand“ erneut auf dem Prüfstand

      Die Kläger - ein junges Bauherren-Ehepaar - klagen gegen die vom Finanzamt festgesetzte Grunderwerbsteuer. Mit ihren Klagen hatten sie jetzt Erfolg. Die angefochtenen Grunderwerbsteuer-Festsetzungen wurden um insgesamt mehr als dreitausend Euro herabgesetzt (Az. 7 K 192/09 und 7 K 193/09). Auf diese Entscheidung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam. » mehr


      24.01.2012

      Haus & Grund Rheinland lehnt Kündigungssperrfristverordnung ab

      In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben. Damit setzt die Landesregierung eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag um, eine entsprechende Regelung wieder einzuführen. CDU und FDP hatten sie damals abgeschafft. Haus & Grund Rheinland lehnt die Wiedereinführung kategorisch ab. » mehr


      23.01.2012

      Zuschuss vom Bundesamt Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Mini-KWK-Anlagen

      Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das im Januar 2012 vom Bundesumweltministerium herausgegebene Förderprogramm "Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW el". Mit diesem Programm sollen neben der weitreichenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zusätzlich der breite Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gefördert werden. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam. » mehr


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