Wieso werden Zahlen der Wohnungseinbrüche in NRW nicht unterjährig veröffentlicht?

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4107 mit Schreiben vom 21. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Haus & Grund Rheinland informiert über die Inhalte der Kleinen Anfrage der Landesregierung.

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4107 mit Schreiben vom 21. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Haus & Grund Rheinland informiert über die Inhalte der Kleinen Anfrage der Landesregierung.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Landesinnenminister Ralf Jäger teilt mir in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 4027 mit, dass „eine auf einzelne Quartale bezogene, qualitätsgesichert valide Aufbereitung und Publikation von kriminalstatistischen Daten“ für Wohnungseinbruchsdiebstahl nicht vorgesehen ist. Soweit jedoch Kreispolizeibehörden entsprechende Daten auch unterjährig bekannt geben, seien diese „nur eingeschränkt statistisch valide und nur bedingt aussagekräftig“.

Bedenkt man, dass bei Bürgerinformationsveranstaltungen der Polizei durchaus Tabellen mit monatlichen Auswertungen präsentiert werden, müsste auch der NRW-Innenminister in der Lage sein, die ihm vorliegenden Daten den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen.

Vorbemerkungen der Landesregierung

Die Landesregierung hat mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 3740 (LT-Drs. 16/9618) umfassend zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), deren Zielsetzungen sowie zu Grundsätzen der Veröffentlichung von Daten berichtet. In diesem Kontext wurde u. a. auch auf die besondere Bedeutung von Datenintegrität und Datenvalidität hingewiesen. Eine unterjährige Veröffentlichung von Daten der PKS ist problematisch, weil nicht konsolidierte PKS-Daten in ihrer Aussage und Bedeutung statistisch nur bedingt belastbar und damit auch nur eingeschränkt verwertbar sind. Dies gilt für die statistische Bewertung kleiner Bezirke und Räume im besonderen Maße. Mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 3927 (LT-Drs. 16/10115) hat die Landesregierung darauf nochmals hingewiesen.

1. Warum werden offensichtlich belastbare Zahlen zur Wohnungseinbruchsstatistik, die von manchen Kreispolizeibehörden monatlich oder zumindest unterjährig an das MIK NRW weitergegeben werden, von diesem zurückgehalten? (Bitte konkret und detailliert begründen.)

Siehe Vorbemerkungen.

2. Warum sollen diese Zahlen nur bedingt aussagekräftig sein? (Bitte konkret und detailliert begründen.)

Siehe Vorbemerkungen.

3. Welche Datenbasis liegt den Zahlen der Kreispolizeibehörden zugrunde?

Die Kreispolizeibehörden verfügen über Daten der unterjährig nicht qualitätsgesicherten PKS. Zudem nutzen sie zur aktuellen Lagebewertung Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem.

4. Warum werden monatliche Auswertungen der Einbruchszahlen Bürgern präsentiert, Abgeordneten des Landtags NRW aber vorenthalten?

Die Kreispolizeibehörden entscheiden im Einzelfall über eine Information der Bürgerinnen und Bürger zum aktuellen Kriminalitätsgeschehen. Hierbei werden - oftmals neben Präventionshinweisen - u. a. auch Tendenzen der Kriminalitätsentwicklung aufgezeigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen hingewiesen.

5. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch, dass das MIK in der Lage ist Halbjahreszahlen zu präsentieren, die sich u.a. auch aus den Monatszahlen zusammensetzen müssen, dieses aber nicht für Quartale oder einzelne Monate möglich sein soll?

Siehe Vorbemerkungen.

Der Antwort Drucksache 16/10577 vom 22.12.2015 ist eine Anfrage vorausgegangen.

Kleine Anfrage 4107 vom 1. Dezember 2015
des Abgeordneten Gregor Golland  CDU
Drucksache 16/10374


Wieso werden Zahlen der Wohnungseinbrüche in NRW nicht unterjährig veröffentlicht?

Landesinnenminister Ralf Jäger teilt mir in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 4027 mit, dass „eine auf einzelne Quartale bezogene, qualitätsgesichert valide Aufbereitung und Publikation von kriminalstatistischen Daten“ für Wohnungseinbruchsdiebstahl nicht vorgesehen ist. Soweit jedoch Kreispolizeibehörden entsprechende Daten auch unterjährig bekannt geben, seien diese „nur eingeschränkt statistisch valide und nur bedingt aussagekräftig“.

Bedenkt man, dass bei Bürgerinformationsveranstaltungen der Polizei durchaus Tabellen mit monatlichen Auswertungen präsentiert werden, müsste auch der NRW-Innenminister in der Lage sein, die ihm vorliegenden Daten den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Warum werden offensichtlich belastbare Zahlen zur  Wohnungseinbruchsstatistik, die von manchen Kreispolizeibehörden monatlich oder zumindest unterjährig an das MIK NRW weitergegeben werden, von diesem zurückgehalten? (Bitte konkret und detailliert begründen.)

2. Warum sollen diese Zahlen nur bedingt aussagekräftig sein? (Bitte konkret und detailliert begründen.)

3. Welche Datenbasis liegt den Zahlen der Kreispolizeibehörden zugrunde?

4. Warum werden monatliche Auswertungen der Einbruchszahlen Bürgern präsentiert, Abgeordneten des Landtags NRW aber vorenthalten?

5. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch, dass das MIK in der Lage ist Halbjahreszahlen zu präsentieren, die sich u.a. auch aus den Monatszahlen zusammensetzen müssen, dieses aber nicht für Quartale oder einzelne Monate möglich sein soll?

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