Schnelle Hilfe für Unwetter-Geschädigte: NRW-Bauministerium und NRW.BANK stellen Fördermittel für Hauseigentümer und Unternehmen zur Verfügung

Die NRW.BANK hat gemeinsam mit dem NRW-Bauministerium zwei bereits bestehende Förderprogramme mit dem Ziel angepasst, Unwetter-Geschädigten schnelle Hilfe zu bieten. Mit den Programmen NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung können jetzt Unternehmen und Hauseigentümer günstige Förderdarlehen nutzen, um durch Unwetter verursachte Schäden zu beheben. Der Antrag erfolgt über die jeweilige Hausbank. Auf diese aktuelle Veröffentlichung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Die NRW.BANK hat gemeinsam mit dem NRW-Bauministerium zwei bereits bestehende Förderprogramme mit dem Ziel angepasst, Unwetter-Geschädigten schnelle Hilfe zu bieten. Mit den Programmen NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung können jetzt Unternehmen und Hauseigentümer günstige Förderdarlehen nutzen, um durch Unwetter verursachte Schäden zu beheben. Der Antrag erfolgt über die jeweilige Hausbank. Auf diese aktuelle Veröffentlichung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung richtet sich an private Hausbesitzer und fördert eigentlich die energetische Sanierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Jetzt kann das Förderangebot auch zur Beseitigung von Unwetterschäden genutzt werden. Der Mindestdarlehensbetrag liegt bei 2.500 Euro. Finanziert werden beispielsweise Schäden an der Bausubstanz sowie Heizungs- und Sanitärinstallationen, nicht jedoch Hausrat.

Gewerbliche Antragsteller können den NRW.BANK.Universalkredit nutzen. Der Mindestdarlehensbetrag wurde für die von Unwettern Betroffenen von 25.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert. Finanziert werden beispielsweise Ersatzinvestitionen für beschädigte Maschinen, aber auch Aufräum- und Reinigungsarbeiten.

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten