NRW-Mietpreisbremse wird in 22 Städten eingeführt

Die NRW-Landesregierung beschließt heute, dass die Mietpreisbremse am 1. Juli in 22 Städten eingeführt wird. Die Miete darf bei einer Wiedervermietung max. bis zu 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dabei ist diese Mietbegrenzung verfassungswidrig und wird keine neuen Wohnungen schaffen.

Die NRW-Landesregierung beschließt heute, dass die Mietpreisbremse am 1. Juli in 22 Städten eingeführt wird. Die Miete darf bei einer Wiedervermietung max. bis zu 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dabei ist diese Mietbegrenzung verfassungswidrig und wird keine neuen Wohnungen schaffen.

„Die Mietpreisbremse ist ein Angriff auf die Eigentumsfreiheit", warnt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Auch wird die Vertragsfreiheit zwischen Vermietern und Mietern verletzt" so Rasche. Zudem gilt die Mietpreisbremse jeweils für das gesamte Stadtgebiet, obwohl die Wohnungsmärkte innerhalb einer Stadt völlig unterschiedlich sind. „Die Mietpreisbremse ist unverhältnismäßig, weil weder neue Wohnungen gebaut werden, noch Geringverdiener zum Zuge kommen werden“, ist sich der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya, sicher. „Der Vermieter wird sich wie bisher den solventesten Mieter aussuchen", erklärt Verbands-Jurist Amaya.

„Gewinner werden vielmehr Gutverdiener sein, die zukünftig weniger Miete zahlen müssen und sich größere Wohnungen leisten können", so Amaya. „Wir brauchen keine Mietpreisbremse, sondern eine Betriebskostenbremse", fordert Prof. Dr. Peter Rasche. Schließlich sind die Betriebskosten stärker gestiegen als die Kaltmiete. Haus & Grund wird die Mietpreisbremse beim Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen.

In diesen Städten wird die Mietpreisbremse eingeführt:

Regierungsbezirk Düsseldorf:
Düsseldorf, Erkrath, Kleve, Langenfeld, Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen

Regierungsbezirk Köln:
Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf

Regierungsbezirk Münster:
Münster, Bocholt

Regierungsbezirk Detmold:
Bielefeld, Paderborn

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