Mieter müssen pünktlich die Miete zahlen - Haus & Grund Rheinland begrüßt BGH-Urteil

Wenn ein Mieter seine Miete trotz Abmahnung fortdauernd unpünktlich zahlt, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 91/10) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland hin. „Der BGH räumt damit der Vertragstreue einen hohen Rang ein. Das gibt letztlich Vermietern und Mietern mehr Rechtssicherheit“, kommentiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.

Wenn ein Mieter seine Miete trotz Abmahnung fortdauernd unpünktlich zahlt, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 91/10) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland hin. „Der BGH räumt damit der Vertragstreue einen hohen Rang ein. Das gibt letztlich Vermietern und Mietern mehr Rechtssicherheit“, kommentiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.

In dem vorliegenden Fall war vertraglich vereinbart, dass die Miete jeweils zum dritten Werktag eines Monats fällig wird. Trotz mehrfacher Abmahnungen zahlte der Mieter jedoch immer erst zur Monatsmitte oder später. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis. Zu Recht – wie der BGH nun feststellte. Der Mieter könne sich auch nicht hinter der Behauptung verstecken, das Datum der Fälligkeit der Miete nicht gekannt zu haben. „Dazu genügt ein Blick in den Mietvertrag, und das ist auch dem Mieter zuzumuten“, so Rasche.

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