Haus & Grund Rheinland: Spielregeln für ungetrübten Grillspaß

Nach dem langen Winter treibt es nun wieder viele Menschen nach draußen. In Gärten und auf Balkonen wird die Grillsaison eröffnet. Damit der Grillspaß nicht durch Nachbarstreitigkeiten getrübt wird, sollten einige Spielregeln beachtet werden, rät Haus & Grund Rheinland. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt.

Nach dem langen Winter treibt es nun wieder viele Menschen nach draußen. In Gärten und auf Balkonen wird die Grillsaison eröffnet. Damit der Grillspaß nicht durch Nachbarstreitigkeiten getrübt wird, sollten einige Spielregeln beachtet werden, rät Haus & Grund Rheinland. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt.

Wer darauf achtet, dass Nachbarn nicht durch Geruch und Rauch beeinträchtigt werden, vermeidet Streit. Darüber hinaus ist es oft hilfreich, die Nachbarn rechtzeitig über die Grillparty zu informieren. Haus & Grund Rheinland rät, die Anzahl der Grillabende zu beschränken – eine Faustregel für die zulässige Zahl gibt es aber nicht.

Ein moderater Lärmpegel und Respekt vor nächtlichen Ruhezeiten helfen, die Nerven der Nachbarn zu schonen.

Haus & Grund Rheinland weist darauf hin, dass auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern schon aus Gründen des Brandschutzes nur Elektrogrills verwendet werden dürfen. Zudem kann dort das Grillen auch durch die Hausordnung verboten oder beschränkt sein.

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