Grundsteuer um 68 Prozentpunkte gestiegen

Am kommenden Mittwoch soll in der Stadt Essen der Grundssteuer-Hebesatz auf 670 Prozentpunkte erhöht werden. In NRW haben die Kommunen in den letzten 10 Jahren die Grundsteuer um 68 Prozentpunkte angehoben. Die Erhöhung kommt Eigentümer und Mieter teuer zu stehen. Haus & Grund Rheinland fordert: Gemeinden sollen auf Grundsteuer-Erhöhungen verzichten, um für bezahlbares Wohnen zu sorgen.

Am kommenden Mittwoch soll in der Stadt Essen der Grundssteuer-Hebesatz auf 670 Prozentpunkte erhöht werden. In NRW haben die Kommunen in den letzten 10 Jahren die Grundsteuer um 68 Prozentpunkte angehoben. Die Erhöhung kommt Eigentümer und Mieter teuer zu stehen. Haus & Grund Rheinland fordert: Gemeinden sollen auf Grundsteuer-Erhöhungen verzichten, um für bezahlbares Wohnen zu sorgen.

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die von Städten und Gemeinden erhoben wird. Mit der Grundsteuer B werden bebaute und bebaubare Grundstücke erfasst. Darunter fallen alle Gebäude und Wohnungen. Über die Betriebskosten ist die Grundsteuer auf die Mieter umlegbar. „Damit ist jede Grundsteuererhöhung zugleich eine Mieterhöhung, da sie auf die Mieter umlegbar ist“, erklärt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya.

Im zeitlichen Vergleich der Jahre 2004 und 2013 ist der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B in NRW von 386 auf 454 Prozent um 68 Prozentpunkte gestiegen. Das ist eine Steigerung um 17,4 Prozent. Durchschnittlich zahlen Mieter in NRW monatlich rund 23 Cent / m² nur für die Grundsteuer. Der höchste Grundsteuer-Hebesatz ist mit 825 Prozentpunkten in der Gemeinde Selm zu finden. Hier zahlen Mieter monatlich sogar 42 Cent / m² alleine nur für die Grundsteuer.

Auffällig ist, dass die Grundsteuer in Städten sehr hoch ist, in denen SPD und Grüne die Mehrheit haben. Dabei verlangt gerade die rot-grüne Landesregierung immer wieder, dass Vermieter preiswerten Mietwohnraum anbieten sollen. „Städte und Gemeinden sollen die Grundsteuer-Hebesätze senken“, fordert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Damit wird ein Betrag für bezahlbares Wohnen geleistet - sowohl für Eigentümer als auch für Mieter“, sagt Prof. Rasche.

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