Zuschuss vom Bundesamt Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Mini-KWK-Anlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das im Januar 2012 vom Bundesumweltministerium herausgegebene Förderprogramm "Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW el". Mit diesem Programm sollen neben der weitreichenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zusätzlich der breite Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gefördert werden. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das im Januar 2012 vom Bundesumweltministerium herausgegebene Förderprogramm "Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW el". Mit diesem Programm sollen neben der weitreichenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zusätzlich der breite Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gefördert werden. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kW el in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW el 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW el hingegen 3.450 Euro. Fördervoraussetzung ist unter anderem, dass die KWK-Anlagen in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind. Dazu sollen in einer ersten Runde die Herstelleranmeldungen im BAFA eingereicht werden.

Die Liste soll dann bis 15. März 2012 erstmalig veröffentlicht werden und anschließend kontinuierlich ergänzt werden. Anträge für Anlagenbetreiber auf Förderung können erst ab dem 1. April 2012 eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt finden Antragsteller hier auch die zu verwendenden Formulare. Nähere Hinweise zum Förderverfahren sowie Merkblätter zur weiteren Information werden in Kürze vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellt. Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen nach der im Jahre 2008 gestarteten und ausgesetzten Förderrichtlinie für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Mini-KWK) ist nicht zulässig. Außerdem sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen vor der Antragstellung auf Förderung noch keine rechtsgültigen der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsverträge unterzeichnet worden sind. Ansprechpartner für weitere Informationen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Telefon: +49 6196 908-0. 

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