Zensus 2011: Säumige Gebäudeeigentümer und -verwalter erhalten Bescheide

Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) sendet als zuständiges Statistisches Landesamt für Nordrhein-Westfalen in den nächsten Wochen rund 200 000 Immobilienbesitzern und -verwaltern, die noch nicht geantwortet haben, Heranziehungsbescheide. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) sendet als zuständiges Statistisches Landesamt für Nordrhein-Westfalen in den nächsten Wochen rund 200 000 Immobilienbesitzern und -verwaltern, die noch nicht geantwortet haben, Heranziehungsbescheide. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Mit den Heranziehungsbescheiden werden die säumigen Eigentümer und Verwalter noch einmal auf die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme hingewiesen und zur Auskunftserteilung aufgefordert. Die Heranziehungsbescheide sind mit einer Zwangsgeldandrohung für den Fall verbunden, dass die Auskunft auch weiterhin verweigert wird. Die Höhe des Zwangsgeldes richtet sich nach der Anzahl der Immobilien, für die bis zu der gesetzten Frist noch Rückmeldungen ausstehen. Für Eigentümer von bis zu drei Immobilien werden im Falle der Weigerung beispielsweise 300,- Euro fällig. Geht die Datenmeldung nach Versand des Heranziehungsbescheids nicht binnen vier Wochen bei IT.NRW ein, erfolgt eine Zwangsgeldfestsetzung. IT.NRW weist darauf hin, dass die Auskunftspflichtigen jedoch auch im Falle der Bezahlung des Zwangsgeldes auskunftspflichtig bleiben, d. h. das Freikaufen von der Auskunftspflicht ist nicht möglich.

Dem Schreiben liegen die Erhebungsunterlagen erneut bei. Der Fragebogen muss ausgefüllt und ausreichend frankiert an IT.NRW gesendet werden. Die Portokosten können gespart werden, wenn der Fragebogen online ausgefüllt wird.

IT.NRW weist ebenfalls darauf hin, dass der Versand der Bescheide in der Weihnachtszeit bis zum Jahreswechsel unterbrochen wird. Trotz sehr sorgfältiger Prüfung der bisher eingegangenen Meldungen kann leider nicht völlig ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen jemand unbegründet einen Heranziehungsbescheid erhält. Die Betroffenen sollen sich in diesen Fällen direkt an IT.NRW wenden.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011 wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem Zensusstichtag (09. Mai 2011) mehr als vier Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer um Auskunft gebeten. Für gut 90 Prozent der Gebäude liegen bereits Rückmeldungen vor.

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