Wohnungspolizeigesetz schützt Sachbeschädigungen durch Mieter

Am Donnerstag (5.12.2013) wird im Landtag das Wohnungsaufsichtsgesetz beraten. Neben einem Verbot von Überbelegungen von Wohnungen kann eine andere Regelung private Vermieter besonders treffen. Vermieter müssen Wohnungen instand setzen, selbst wenn Mieter die Wohnung mutwillig zerstört haben. Haus & Grund Rheinland lehnt das ab.

Am Donnerstag (5.12.2013) wird im Landtag das Wohnungsaufsichtsgesetz beraten. Neben einem Verbot von Überbelegungen von Wohnungen kann eine andere Regelung private Vermieter besonders treffen. Vermieter müssen Wohnungen instand setzen, selbst wenn Mieter die Wohnung mutwillig zerstört haben. Haus & Grund Rheinland lehnt das ab.

In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen besteht vor der entscheidenden Plenarsitzung noch die Möglichkeit, den Gesetzentwurf zum Wohnungsaufsichtsgesetz zu ändern. Änderungsanträge sind aus Sicht von Haus & Grund Rheinland zwingend erforderlich. Nicht nur Wohnungsunternehmen, sondern auch private Vermieter können ins Visier der „Wohnungspolizei“ geraten. Nach dem Willen von Rot-Grün müssen Vermieter selbst dann eine Wohnung instand setzen, wenn der Mieter mutwillige Sachbeschädigungen („unerlaubte Handlungen“) beispielsweise in der Küche oder im Badezimmer vorgenommen hat. Das geht aus der Gesetzesbegründung zum § 5 Wohnungsaufsichtsgesetz hervor.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Wohnungspolizei strafbares Handeln schützen soll“, kritisiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. SPD und Grüne verweisen darauf, dass Vermieter ihren entstandenen Schaden gegen den Mieter vor dem Zivilgericht geltend machen könnten. „Schadenersatzansprüche werden vor Gericht zwar erfolgreich, aber später nicht vollstreckbar sein“, ergänzt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. „Sollte sich der Vermieter weigern, die Wohnung wieder herzurichten, kann die Wohnung von der Behörde für unbewohnbar erklärt werden“, so der Verbandsjurist Amaya.

Rot-Grün möchte zudem ein Verbot von Überbelegungen durchsetzen. Demnach sollen Erwachsene mindestens 9 m² und Kinder bis 6 Jahren mindestens 6 m² zur Verfügung haben (§ 9 WAG NRW).

Eine ausführliche Darstellung des Wohnungsaufsichtsgesetzes finden Sie hier:

<link aktuelles wohnungspolizeigesetz-kann-jeden-vermieter-treffen-1364>www.hausundgrund-rheinland.de/aktuelles/wohnungspolizeigesetz-kann-jeden-vermieter-treffen-1364/

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