Wohnraumförderprogramm NRW: In den Kommunen wird wieder mehr Geld zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum investiert

In den Kommunen wird wieder mehr Geld zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum investiert. Vor allem Mieter in Aachen, Düsseldorf und Köln profitieren von der Trendwende. Über diese Veröffentlichung des NRW-Bauministeriums informiert Haus & Grund Rheinland.

In den Kommunen wird wieder mehr Geld zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum investiert. Vor allem Mieter in Aachen, Düsseldorf und Köln profitieren von der Trendwende. Über diese Veröffentlichung des NRW-Bauministeriums informiert Haus & Grund Rheinland.

Investoren und Kommunen in Nordrhein-Westfalen rufen im Vergleich zum Vorjahr wieder mehr Mittel aus dem Wohnraumförderprogramm ab. Vor allem in den Boomstädten ist zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum entstanden. 2014 sind insgesamt 6.713 Wohneinheiten (WE) mit einem Fördervolumen von insgesamt 523,4 Millionen Euro geschaffen worden (2013: 7.215 WE / 502,3 Millionen Euro). Während die absolute Zahl der geförderten Wohnungen damit leicht abgenommen hat, ist der Mittelabfluss insgesamt leicht angestiegen. Ursache dafür ist die letzte Verbesserung der Förderkonditionen: Ausgehend vom Bedarf gibt es nun mehr Förderung pro Wohneinheit, insbesondere in den angespannten Wohnlagen, wo die Förderung „am teuersten“ ist und die größte Anzahl Neubau-Wohnungen gefördert wird.

Hierzu sagte Wohn- und Bauminister Michael Groschek: „Ich hätte mir einen noch deutlicheren Zuwachs an bezahlbarem Wohnraum gewünscht – aber die historische Niedrigzinsphase durchkreuzt diese Pläne leider weiterhin. Trotzdem ist vor allem im Mietwohnungsbau die Trendwende geschafft: Im abgelaufenen Jahr haben Investoren und Kommunen aus dem Förderprogramm rund 423 Millionen Euro nur für die Schaffung neuer Mietwohnungen und Wohnheimplätze abgerufen. Im Vergleich zum Vorjahr sind das rund 43 Millionen Euro, gegenüber 2012 sogar 128 Millionen Euro mehr. Vor allem die Mieterinnen und Mieter in Aachen, Düsseldorf und Köln können davon profitieren.“

Auch im direkten Ländervergleich zählen die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen zu den Gewinnern: Bei den aktuellsten zur Verfügung stehenden Zahlen aus dem Jahr 2013 sind in NRW deutlich mehr geförderte Wohnungen entstanden als beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen.

Auch für die Partner des „Bündnisses für Wohnen“ überwiegen die positiven Aspekte. Alexander Rychter, Direktor des Verbands der Wohnungswirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen: „Mit seinem Wohnraumförderprogramm ist das Land Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorbild. Das NRW-Bauministerium und die Landesregierung setzen hier ein klares Zeichen für mehr günstigen Mietwohnungsbau. Neben der von Minister Groschek genannten Niedrigzinsphase gibt es aber noch andere Aspekte, die preisgünstigen Wohnungsbau in vielen Regionen erschweren. Natürlich sind Energieeffizienz und das barrierefreie Bauen wichtige Komponenten der Wohnungspolitik des Landes. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass trotz der damit steigenden Baukosten die Wohnungen nicht unverhältnismäßig verteuert werden und somit die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erschwert wird.“

Martin Dornieden, NRW-Landesvorsitzender des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), ergänzte: „Das Förderprogramm bietet auch in 2015 gute Konditionen und mit dem Kinderbonus bei der Eigentumsförderung eine wichtige Verbesserung für Familien. Neben unserem Engagement im „Bündnis für Wohnen“ kooperieren wir eng mit den nachfragestarken Kommunen, um dort schnellstmöglich die Umsetzung anstehender Wohnungsbauprojekte zu realisieren. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Zahlen in 2015 weiter ansteigen.“

Ähnlich äußerte sich auch Klaus-Dieter Stallmann, Präsident der Eigentümer-Gemeinschaft Haus & Grund NRW: „Die Mehrjährigkeit des Wohnraumförderprogramms in NRW, aber auch die Verbesserung einzelner Konditionen haben die Rahmenbedingungen für unsere Mitglieder deutlich verbessert: Dies zeigt sich bei der Förderung der denkmalgerechten Erneuerung. Sie steht unabhängig von Sozialbindungen und ohne Einkommensgrenzen selbst nutzenden Eigentümern zur Verfügung und unterstützt die Modernisierung und den Erhalt von denkmalgeschützten Wohngebäuden. Erfreulich ist auch, dass die energetische Sanierung in NRW seit 2014 mit anteiligen Tilgungsnachlässen möglich ist. Positiv ist, dass die Konditionen so festgelegt sind, dass mit technisch-pragmatischen Zielen und sozialem Augenmaß die Finanzierung auch für unsere Mitglieder mit kleinem Geldbeutel umsetzbar ist.“

Groschek bewertet zudem positiv, dass die Kommunen vor allem im Ruhrgebiet die investiven Bestandsmaßnahmen stärker in Angriff nehmen: Auch hier ist mit einem Volumen in Höhe von 59 Millionen Euro ein Aufwärtstrend zu erkennen (2013: 56 Millionen Euro). Mit diesen Mitteln haben die Investoren bestehende Wohnungen vor allem barrierefrei gestaltet oder energetisch saniert. „Auch die Quartiersmaßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung werden gut angenommen“, so Groschek. „Allein in diesem Bereich sind landesweit rund 870 Wohneinheiten gebaut worden – das sind fast doppelt so viele wie im Jahr 2013 (2013: 498 WE). Auch die verstärkte Förderung von bezahlbarem Wohnraum im Quartier ist im engen Dialog mit den Partnern des „Bündnisses für Wohnen“ entstanden.“

Die landesweite Anhebung der Grunderwerbssteuer kann mithilfe der sozialen Wohnraumförderung weitestgehend kompensiert werden: Bei der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum erhält eine vierköpfige Familie künftig ein zusätzliches zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 10.000 Euro, wodurch die Bürgerinnen und Bürger von der Steuererhöhung wieder entlastet werden.

In einigen ländlichen Regionen des Landes, aber auch in einzelnen Boomstädten wie Bonn und Münster gestaltet sich die Umsetzung des Förderprogramms dagegen schwieriger: Hier sind vor allem die Kommunen gefragt, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Insbesondere der Mangel an Grundstücken in einigen Stadtteilen stellt ein deutliches Hemmnis dar.

Einige Städte haben inzwischen Quoten für den sozialen Wohnungsbau beschlossen. So wurden mit den Städten Köln und Münster 2014 Zielvereinbarungen zur Umsetzung der Landesmittel für die soziale Wohnraumförderung getroffen: Bei größeren Neubauprojekten wird hier künftig jede dritte Wohnung eine Sozialwohnung sein. 2015 soll diese freiwillige Verpflichtung auch mit Düsseldorf und Dortmund erfolgen.

Insgesamt zeigt sich nach dem ersten Jahr Programmlaufzeit, dass das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 gut angelaufen ist. Es gibt den Investoren und Kommunen die lange geforderte Planungssicherheit mit verlässlichen Rahmenbedingungen bis zum Ende des Jahres 2017.

Abschließend erklärte Groschek: „Die neu geschaffenen Sozialwohnungen haben inzwischen einen qualitativen Standard erreicht, der problemlos mit Wohnungen auf dem freifinanzierten Markt mithalten kann. Auch in angesagten Stadtvierteln benötigen wir bezahlbaren Wohnraum. Denn eins dürfen wir nicht vergessen: In Nordrhein-Westfalen hat inzwischen rund die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Dazu zählen längst auch Menschen mit einem Durchschnittseinkommen.“

Hintergrund - Kompensation der erhöhten Grunderwerbsteuer:

Die zusätzliche monatliche Belastung bei der Wohneigentumsbildung durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer bleibt in einem typischen Fall eines Eigenheimerwerbs mit Kosten von ca. 250.000 Euro mit rund 15 Euro vergleichsweise gering. Dennoch wird im Rahmen der Eigentumsförderung zur Abfederung der Erhöhung der Grunderwerbsteuer der „Kinderbonus“ (Zusatzdarlehen) von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt. Damit wird für Familien die Mehrbelastung in der Finanzierung infolge der Grunderwerbssteuererhöhung um 1,5 Prozentpunkte im Wesentlichen aufgefangen.

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