Was tun, wenn Tabakdunst die Nachbarschaft belastet?

Wenn Raucher und Nichtraucher nebenan wohnen, kann es leicht zu Streit kommen. Während der Raucher auf seiner Zigarette besteht, stört sich der Nachbar am Qualm. Das Problem: Beide Seiten sind ein Stück weit im Recht. Wie lässt sich der Konflikt entschärfen? Haus & Grund Rheinland hat sich die Rechtsprechung dazu angesehen und einige Tipps für Nachbarn zusammengestellt.

Wenn Raucher und Nichtraucher nebenan wohnen, kann es leicht zu Streit kommen. Während der Raucher auf seiner Zigarette besteht, stört sich der Nachbar am Qualm. Das Problem: Beide Seiten sind ein Stück weit im Recht. Wie lässt sich der Konflikt entschärfen? Haus & Grund Rheinland hat sich die Rechtsprechung dazu angesehen und einige Tipps für Nachbarn zusammengestellt.

Düsseldorf. „In der Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen gehört zum normalen Mietgebrauch“, erklärt Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland. „Nichtraucher haben allerdings auch den Anspruch darauf, ungestört zu wohnen.“ Eine rechtliche Zwickmühle, die auch für Gerichte nur schwierig zu handhaben ist. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor und Jurist von Haus & Grund Rheinland rät deswegen: „Raucher und Nichtraucher sollten sich mit Toleranz begegnen und Rücksicht aufeinander nehmen, so gut es geht.“ Wer seine vollgequalmte Wohnung ins Treppenhaus lüftet, brauche sich über Ärger nicht zu wundern.

Eine Möglichkeit zur Konfliktvermeidung kann es sein, sich aus dem Weg zu gehen. „Man muss ja nicht abends auf dem Balkon unter dem Schlafzimmerfenster der Nachbarn rauchen, wenn man dafür auch in den Vorgarten gehen kann“, meint Prof. Rasche. Wie gut das geht, hängt natürlich sehr von der konkreten Wohnsituation ab – in einer kleinen Etagenwohnung mit einem Balkon sind die Möglichkeiten begrenzter als im Reihenhaus mit Garten davor und dahinter.

Eigentümer und Mieter stehen vor dem gleichen Dilemma

In jedem Fall gilt: „Es sind immer die Nachbarn, die eine Lösung finden müssen – ob sie Eigentümer oder Mieter sind“, sagt Rasche. Dem Vermieter sind nämlich weitgehend die Hände gebunden: Er kann einem Mieter nicht das Rauchen in der Wohnung verbieten. Und auch ein Eigentümer darf die Nachbarn nicht rücksichtslos vollqualmen.

In Fällen, bei denen man sich räumlich nicht aus dem Weg gehen kann, empfiehlt Amaya: „Nachbarn können sich auf bestimmte Zeiten einigen, zu denen der Raucher auf dem Balkon rauchen darf, während andere Zeitfenster rauchfrei bleiben müssen.“ Darin besteht auch die Lösung, die von Gerichten gewählt wird, wenn sie über solche Fälle entscheiden müssen. „Der BGH hat das mit seiner Rechtsprechung so angeregt“, berichtet Amaya. „Mit etwas gutem Willen kann man so eine Regelung vielleicht auch ohne Prozess erreichen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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