Wahlprüfsteine zur NRW-Landtagswahl am 13. Mai - Antworten der FDP

Am 13. Mai wird in NRW ein neuer Landtag gewählt. Haus & Grund Rheinland hat die im Landtag vertretenden Parteien CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und die Linke zu immobilienrelevanten Themen befragt. Heute stellt sich die FDP unseren Fragen:

 

Am 13. Mai wird in NRW ein neuer Landtag gewählt. Haus & Grund Rheinland hat die im Landtag vertretenden Parteien CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und die Linke zu immobilienrelevanten Themen befragt. Heute stellt sich die FDP unseren Fragen:

1. Die Landtagsverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass § 61a Landeswassergesetz formell verfassungswidrig ist. Werden Sie daher § 61a Landeswassergesetz ersatzlos streichen?

Die FDP hat bereits im Juni letzten Jahres auf mögliche rechtliche Bedenken im Hinblick auf die Zuständigkeit der Länder hingewiesen. Wir setzen uns dafür ein, die bisherigen Absätze 3 bis 7 aufzuheben und den § 61a des Landeswassergesetzes NRW neu zu fassen.


2. Sind Sie für die Aussetzung der Dichtheitsprüfung, bis eine bundeseinheitliche Regelung beschlossen worden ist?

Wenn es keine bundeseinheitlichen Regelungen zur Dichtheitsprüfung gibt, sollten die Länder keine eigenen Sonderwege beschreiten. Dass Rot-Grün den Bürgern in Nordrhein-Westfalen, anders als es zum Beispiel unsere Nachbarn in Niedersachsen machen, anlasslose Dichtheitsprüfungen aufbürdet, schafft in den grenznahen Ortschaften nur zusätzlichen Unmut. Die FDP ist daher dafür, den Vollzug der von Rot-Grün gewollten Dichtheitsprüfung in der bisherigen Form auszusetzen.


3. Sind Sie für eine Dichtheitsprüfung, die nur noch im begründeten Einzelfall erforderlich ist?

Die FDP hatte bereits einen Gesetzentwurf in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht, worin wir von der grundsätzlichen Dichtheit der in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Rohrleitungen ausgehen und Prüfungspflichten nur für konkret begründete Gefahrenlagen regeln wollten. Mit der Landtagsauflösung wurde diese Initiative unterbrochen. Es ist das erklärte Ziel der FDP, sie in der nächsten Legislaturperiode wieder aufzugreifen.


4. In welchen Fällen soll die Dichtheitsprüfung nur noch erforderlich sein?

Nach unserer Vorstellung soll der Eigentümer eines Grundstücks künftig nach der Errichtung einer Abwasserleitung eine Dichtheitsprüfung durchführen sowie bei bestehenden Abwasserleitungen im Falle einer bedeutenden Änderung oder bei begründetem Verdacht insbesondere auf Vorliegen einer bedeutenden Boden- und / oder Grundwasserverschmutzung.

 

5. Welche Fristen sehen Sie für die Dichtheitsprüfung vor?

Mit den starren Fristen der bisherigen Regelung wird Niemandem, vor allem nicht dem Grundwasser geholfen. Sie führt nur zu regelmäßigen und unnötigen Ausgaben, die sich gerade ältere Menschen oder junge Familien nicht oder nur schwer leisten können. Prüfungen sollen nur notwendig sein, wenn es einen begründeten Anlass dazu gibt.


6. Sind Sie für die gesetzliche Einführung einer Rauchmelderpflicht?

In Nordrhein-Westfahlen kommen jedes Jahr zahlreiche Menschen ums Leben, die mit Hilfe eines Rauchmelders hätten gerettet werden können. Obwohl sich u.a. viele Wohnungsunternehmen darum bemühen, ihre Wohnungsbestände mit Rauchmeldern auszustatten, ist es bislang nicht gelungen, eine angemessene Verbreitung dieser lebensrettenden Geräte zu erreichen. Insofern sollte über die verschiedenen Möglichkeiten einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht ernsthaft diskutiert werden.


7. Wer soll bei einer Rauchmelderpflicht die Verantwortung für Installation und Wartung tragen – der Eigentümer oder der unmittelbare Besitzer der Wohnung (z. B. Mieter)?

Im Falle einer Rauchmelderpflicht muss zwingend darauf geachtet werden, dass diese effektiv ausgestaltet wird und nicht in überflüssiger Bürokratie mündet. Dabei ist es zielführend, dem Besitzer (also i.d.R. dem Bewohner) einer Wohnung die Verantwortung für seine eigene Sicherheit zu übertragen. Eine Pflicht zur Installation, Überwachung und Wartung von Rauchmeldern durch den Eigentümer wäre bei vermietetem Wohnraum mit hohen Aufwendungen verbunden, schwer umzusetzen und würde die Eigentümer haftungsrechtlichen Risiken aussetzen.


8. Ist vorgesehen, dass die Einhaltung der Rauchmelderpflicht durch kommunale Behörden überprüft wird?

Wer die Einhaltung einer eventuellen Rauchmelderpflicht kontrollieren soll, muss im Dialog mit Fachexperten erörtert werden. Dabei sollte auch die Frage geklärt werden, ob eine regelmäßige flächendeckende Überprüfung effektiv möglich ist, oder ob die Kontrolle besser über Stichproben gewährleistet werden kann, die mit entsprechend harten Konsequenzen bei Missachtung der Rauchmelderpflicht einhergehen.


9. Halten Sie an der Trinkwasserverordnung in der bisherigen Form fest oder sehen Sie Korrekturen vor?

Die zum 1.11.2011 in Kraft getretene Neuregelung der Trinkwasserverordnung hat diese praktikabler gemacht. Von ihrem Zweck, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen zu schützen, die aus der Verunreinigung von Trinkwasser resultieren können, wurden dabei keine Abstriche gemacht. Die Wahrung und nach Möglichkeit Steigerung des hohen Qualitätsstandards des Trinkwassers in Deutschland blieb oberste Zielsetzung. Die geänderte Verordnung erhöht die Flexibilität der Gesundheitsämter und für die Betreiber aller Wasserversorgungsanlagen wurden die Anzeigepflichten erheblich reduziert. Um den durch die Untersuchung auf Legionellen verursachten Mehraufwand für Eigentümer und Behörden zu begrenzen, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen, planen wir eine Verlängerung des Prüfungsintervalls von 1 auf 3 Jahre.


10. Haben Sie vor, eine für alle Gesundheitsämter im Land NRW einheitliche Handlungsanweisung hinsichtlich der Trinkwasserverordnung auszuarbeiten?

Eine Handlungsanweisung für den einheitlichen Vollzug der Trinkwasserverordnung durch die Gesundheitsämter ist dringend erforderlich. Zu Recht sehen sich Hauseigentümer, Wohnungswirtschaft aber auch Kommunen von Rot-Grün in Bezug auf die konkrete Umsetzung der Verordnung noch immer allein gelassen. Hier muss es baldmöglichst Hilfestellungen seitens der Landesregierung geben.


11. Werden Sie sich dafür einsetzten, dass die Trinkwasserverordnung zukünftig auf freiwilliger Basis erfolgen soll?

Freiwillige Überprüfungen der Trinkwasserqualität können von Hauseigentümern jederzeit vorgenommen werden. Lediglich für einen Kernbestand sieht die Verordnung verbindliche Kontrollpflichten vor. Insbesondere die gravierenden gesundheitlichen Folgen einer Legionellose rechtfertigen dies und sind vom einschlägigen technischen Regelwerk W 551 des DVGW auch bereits seit Jahren vorgesehen. Die Einhaltung der Kontrollpflichten liegt zudem im eigenen Interesse des Eigentümers, z.B. gegenüber Mietern.


12. Sind Sie für verpflichtende energetische Sanierungsmaßnahmen im privaten Gebäudebestand?

Nein. Im Zeitalter steigender Energiepreise und weiträumig fallender Immobilienwerte ist die energetische Sanierung des privaten Gebäudebestands ein Gebot der Klugheit. Jede sinnvolle Maßnahme in diesem Bereich steigert nicht nur den Wohnwert, sondern führt auch zu messbaren Einsparungen durch geringere Heizkosten. Statt weitere Zwangsverpflichtungen zu schaffen, will die FDP daher lieber bestehende Hürden abbauen, die Eigenheimbesitzer augenblicklich noch davon abhalten, Sparinvestitionen in die eigenen vier Wände zu tätigen. Ansatzpunkte hierfür sind eine verbesserte steuerliche Abschreibung und zielgenauere Fördermaßnahmen. Auch muss daran gearbeitet werden, bestehende Unsicherheiten bezüglich energetischer Standards und geeigneter Sanierungszeitpunkte zu beseitigen.


13. Sind Sie für eine steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungen?

Ja, die von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossene steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für energetische Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden wird von der FDP in Nordrhein-Westfalen vollumfänglich unterstützt. Die jährliche Abschreibung der Kosten von bis zu 10 Prozent p.a. über einen Zeitraum von 10 Jahren bietet einen starken Sanierungsanreiz. Dies wird sich positiv auf die Beschäftigung im Handwerk und in der Bauwirtschaft auswirken und einen großen Beitrag zur Energiewende leisten.


14. Wer soll die Kosten für diese steuerliche Abschreibung übernehmen?

Der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Energiewende kann nur mit gemeinsamen Kräften begegnet werden. Insofern ist es notwendig, dass sowohl der Bund als auch die Länder und ihre Kommunen hierzu einen angemessenen Beitrag leisten.


15. Sind Sie für die Abschaffung der Kündigungssperrfristverordnung?

Ja, denn der Kündigungsschutz ist bereits bundeseinheitlich geregelt und sehr mieterfreundlich ausgestaltet. Wer in Deutschland vermieteten Wohnraum erwirbt, der kann sich laut § 577a BGB frühestens nach Ablauf einer Frist von drei Jahren auf seine berechtigten Interessen als Eigentümer berufen. Hinzu kommen Kündigungsfristen von in der Regel neun bis zwölf Monaten. Im Klartext heißt das: Erwirbt eine Familie eine Wohnung, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vermietet ist, so kann sie diese im Zweifel erst vier Jahre später selbst beziehen. Diesen Zeitraum durch eine separate Kündigungssperrfristverordnung regional zu erweitern, hat für Mieterinnen und Mieter keinerlei Vorteile. Sie stellt lediglich einen überflüssigen Eingriff in das Privateigentum dar, schafft bürokratische Hemmnisse und wirkt sich abschreckend auf den Wohnungsmarkt aus. Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung hat dies erkannt und die damalige Kündigungssperrfristverordnung abgeschafft. SPD und Grüne haben sie gegen die Meinung führender Fachexperten wieder eingeführt. Die FDP hält das für falsch.


16. Sind Sie für die Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverordnung?

Nein. Die Ende 2006 ausgelaufene Zweckentfremdungsvorordnung wurde von der damaligen FDP/CDU-Regierung bewusst nicht verlängert, weil sie ihre Funktion verloren hatte und nur noch ein bürokratisches Hemmnis darstellte. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Denn die Wohnungsmärkte in NRW haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Wo früher erhebliche Wohnungsknappheit herrschte, finden sich heute vielfach entspannte Wohnungsmärkte. Bestehende Engpässe sind in der Regel kleinräumig und betreffen eher die Stadtteilebene als das gesamte Gemeindegebiet. Und auch hier wird die Wohnungsknappheit in den seltensten Fällen durch Zweckentfremdungen, wie beispielsweise die Umwandlung von Wohnraum in Gewerbeflächen, verursacht. Häufig wird sogar eher der umgekehrte Weg gegangen (z.B. Umwandlung ehemaliger Industriegebäude in Loft-Wohnungen). Weder landesweite noch lokal begrenzte Zweckentfremdungsverbote (z.B. Neuregelung § 40 Abs. 4 WFNG NRW) können also maßgeblich zur Verbesserung lokaler Wohnungsangebote beitragen und sind daher überflüssig. Der einzige Effekt solcher Regelungen ist die Schaffung eines neuen Gebührentatbestandes für Kommunen, aufgrund dessen sie sich die Umwandlung nicht mehr benötigten Wohnraums bezahlen lassen können. Hierdurch wird jedoch lediglich die Wohnungswirtschaft belastet und das Interesse an Investitionen in den NRW-Wohnungsmarkt geschmälert.


17. Sind Sie für eine Erhöhung oder Kürzung der Eigentumsförderung?

Die FDP setzt sich dafür ein, die von der rot-grünen Landesregierung radikal gekürzte Eigentumsförderung wieder auf ein nachfragegerechtes Niveau anzuheben. Über viele Jahre hinweg war die Eigentumsförderung in NRW ein Erfolgsmodell für mehr Selbstbestimmung, weniger Altersarmut und eine nachhaltige Entlastung der öffentlichen Haushalte. Gerade in Zeiten, wo immer mehr Menschen aufgrund niedriger Renten auf staatliche Mietkostenzuschüsse angewiesen sind, ist eine hohe Eigentumsquote Gold wert. Wer sich in der Berufsphase seine eigenen vier Wände zusammengespart hat, ist unabhängig und braucht im Alter keinen Mietkostenzuschuss. Während unter Regierungsverantwortung von FDP und CDU regelmäßig über 500 Millionen Euro im Jahr für diesen Förderzweck bereitgestellt wurden und kein berechtigter Förderantrag unberücksichtigt blieb, hat Rot-Grün die Eigentumsförderung um 300 Millionen Euro gekürzt. Insbesondere kinderreiche Familien können sich den Erwerb von Eigentum ohne Förderung heute nicht mehr leisten. Die FDP will hier gezielt helfen.


18. Sofern der Bundesrat an der Mietrechtsreform beteiligt werden sollte, werden Sie die vorgelegte Mietrechtsreform der Bundesregierung vollumfänglich unterstützen?

Ja, denn die angestrebte Mietrechtsreform ist sinnvoll und notwendig. Sie enthält klare Regelungen zum Themenkomplex „energetische Modernisierung“ bezüglich der Duldungspflicht solcher Maßnahmen, zu Härtefallregelungen bei Mieterhöhungen, zum Contracting und zum Thema Wohnungsräumung. Das Mietrechtsänderungsgesetz stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Energiewende dar.


19. Wie stehen Sie konkret zu dem Vorschlag aus der Mietrechtsreform, wonach eine Mietminderung in den ersten drei Monaten einer energetischen Sanierung nicht zulässig sein soll?

Die FDP steht hinter diesem Vorhaben. Von energetischen Sanierungsmaßnahmen profitieren in erster Linie die Mieterinnen und Mieter aufgrund verminderter Heizkosten. Für Vermieter sind energetische Sanierungsmaßnahmen bislang häufig allenfalls ein Nullsummenspiel. Hinzu kommt die Gefahr von Mietminderungen während der Sanierungsphase. Energetische Sanierungen sind vor diesem Hintergrund für Vermieter bislang wenig attraktiv. Um die ehrgeizigen Zielsetzungen der Energiewende zu erreichen, ist es aber notwendig, viel mehr Immobilienbesitzer dafür zu gewinnen, ihre Gebäude energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Den Mieterinnen und Mietern als Nutznießer dieser Maßnahmen hierbei durch den Wegfall des Mietminderungsrechts in den ersten drei Monaten einer Energiesanierung einen kleinen Beitrag abzuverlangen, hält die FDP für fair und vertretbar.


20. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Erwerb und den Erhalt von privatem Immobilieneigentum attraktiv zu halten bzw. attraktiver zu machen?

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau setzt sich die FDP unter anderem für die Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) ein. Nicht zuletzt das Gutachten des RWI-Instituts „Volkswirtschaftliche Analyse zu den Wirkungen staatlicher Investitionsanreize im Wohnungsbau“ zeigt die positiven Effekte einer erhöhten AfA für den Wohnungsbau und die öffentlichen Haushalte. Eine entsprechende Bundesratsinitiative könnte hier den entscheidenden Impuls geben.


21. Welche Maßnahmen planen Sie im Bereich der Stadtentwicklung?

Maßgeblich für positive Impulse in der Stadtentwicklung ist die Sicherstellung der Städtebauförderprogramme auf einem möglichst hohen Niveau. Dies ist nicht nur gut für die bauliche und soziale Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Auch auf die Bauwirtschaft und das Handwerk wirkt sich die Städtebauförderung positiv aus. Wissenschaftliche Studien errechnen hier zum Teil Multiplikatoreneffekte von 1:8. Allerdings stellen die Städtebauförderprogramme keine statische Einheit dar und müssen ständig an die aktuellen Bedürfnisse der Stadtentwicklung angepasst werden.

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