Wahlprüfsteine zur NRW-Landtagswahl am 13. Mai - Antworten der CDU

Am 13. Mai wird in NRW ein neuer Landtag gewählt. Haus & Grund Rheinland hat die im Landtag vertretenden Parteien CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und die Linke zu immobilienrelevanten Themen befragt. Heute stellt sich die CDU unseren Fragen:

Am 13. Mai wird in NRW ein neuer Landtag gewählt. Haus & Grund Rheinland hat die im Landtag vertretenden Parteien CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und die Linke zu immobilienrelevanten Themen befragt. Heute stellt sich die CDU unseren Fragen:

1. Die Landtagsverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass § 61 a Landeswassergesetz formell verfassungswidrig ist. Werden Sie daher § 61 a Landeswassergesetz ersatzlos streichen?

Wir sind der Auffassung, dass SPD und Grüne mit einer bürokratischen Regelung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen die Hauseigentümer unter den Generalverdacht stellen wollen, alle Abwasserleitungen seien undicht. Dies lehnen wir ab.

2. Sind Sie für die Aussetzung der Dichtheitsprüfung, bis eine bundeseinheitliche Regelung beschlossen worden ist?

Auf wesentliche Initiative der CDU-Fraktion hat der Umweltausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen am 14.12.2011 beschlossen, dass die Landesregierung den Vollzug des bestehenden § 61 a LWG NRW aussetzen soll. Die CDU-Fraktion will ausdrücklich nicht an der bestehenden Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen festhalten.

3. Sind Sie für eine Dichtheitsprüfung, die nur noch im begründeten Einzelfall erforderlich ist?

Ja

4. In welchen Fällen soll die Dichtheitsprüfung nur noch erforderlich sein?

Der Eigentümer eines Grundstücks soll künftig eine Dichtheitsprüfung nach der Errichtung sowie bei bestehenden Abwasserleitungen im Falle einer bedeutenden Änderung oder bei begründetem Verdacht insbesondere auf Vorliegen einer bedeutenden Boden- und / oder Grundwasserverschmutzung durchführen.

5. Welche Fristen sehen Sie für die Dichtheitsprüfung vor?

Eine feste Fristenregelung ist nicht geplant. Allerdings ist im Hinblick auf die Sicherstellung der Trinkwasserqualität eine besondere Aufmerksamkeit auf die Trinkwasserschutzgebiete zu legen.

6. Sind Sie für die gesetzliche Einführung einer Rauchmelderpflicht?

Rauchmelder können Leben retten. Deswegen sind wir selbstverständlich für Rauchmelder, sprechen uns aber gegen eine generelle Pflicht aus. Ein solches Gesetz müsste dauerhaft überprüft werden. Das würde einen zusätzlichen Verwaltungsaufbau und zusätzliche Kosten für den Haushalt aufgrund der Überprüfung bedeuten. Wir setzen eher auf Präventionskampagnen die auf die lebensrettenden Vorteile von Rauchmeldern aufmerksam machen.

7. Wer soll bei einer Rauchmelderpflicht die Verantwortung für Installation und Wartung tragen – der Eigentümer oder der unmittelbare Besitzer der Wohnung (z. B. Mieter)?

Keine Pflicht

8. Ist vorgesehen, dass die Einhaltung der Rauchmelderpflicht durch kommunale Behörden überprüft wird?

Keine Pflicht

9. Halten Sie an der Trinkwasserverordnung in der bisherigen Form fest oder sehen Sie Korrekturen vor?

Die Neuregelung der Trinkwasserverordnung durch den Bund ist erst am 1. November 2011 in Kraft getreten. Ein akutes Änderungserfordernis ist zurzeit nicht erkennbar.

10. Haben Sie vor, eine für alle Gesundheitsämter im Land NRW einheitliche Handlungsanweisung hinsichtlich der Trinkwasserverordnung auszuarbeiten?

Eine für alle Gesundheitsämter im Land Nordrhein-Westfalen einheitliche Handlungsanweisung halten wir für sinnvoll. Wir werden die Möglichkeiten einer zeitnahen Umsetzung prüfen.

11. Werden Sie sich dafür einsetzten, dass die Trinkwasserverordnung zukünftig auf freiwilliger Basis erfolgen soll?

Die Sicherstellung der Trinkwasserqualität ist eine allgemein gültige Anforderung und kann nicht aufgeweicht werden. Die Möglichkeit der Überprüfung muss gegeben sein unabhängig davon, ob das Wasser für den privaten Gebrauch bestimmt ist oder an Dritte abgegeben wird.

12. Sind Sie für verpflichtende energetische Sanierungsmaßnahmen im privaten Gebäudebestand?

Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen im Bereich Klimaschutz die Nummer eins wird. Wir müssen mit unseren Ressourcen verantwortungsvoll umgehen. Wir wollen jedoch die Bürgerinnen und Bürger nicht mit dieser Herkulesaufgabe alleine lassen. Der Staat muss den Menschen unter die Arme greifen.

13. Sind Sie für eine steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungen?

Dies ist ein bundespolitisches Thema. Mit Bundesumweltminister Norbert Röttgen hat die CDU Nordrhein-Westfalen einen Spitzenkandidaten, der, dank seiner Kompetenzen und Erfahrung, ein Fachmann auf diesem Gebiet ist. Ein im Bundesrat auch von der Rot-Grünen Minderheitsregierung in NRW abgelehnter Gesetzesentwurf der CDU-geführten Bundesregierung zur steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen sieht vor, dass Besitzer eigener Häuser und Eigentumswohnungen, die ihr Eigentum auch selbst nutzen, zehn Prozent der Herstellungskosten und des Erhaltungsaufwandes über zehn Jahre geltend machen können. Vermieter sollen zehn Prozent des Herstellungsaufwandes über zehn Jahre geltend machen können. Im Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen wird der Begriff Klimaschutz zwar inflationär genutzt, die Blockadehaltung können wir allerdings nicht nachvollziehen. Frei nach dem Motto „wir sind für die Ener-giewende aber kosten darf es nix“ – so kann man keine nachhaltige Politik gestalten.

14. Wer soll die Kosten für diese steuerliche Abschreibung übernehmen?

Der CDU Nordrhein-Westfalen geht es darum, die Energiewende weiter voran zu bringen. Es bringt nichts immer nur von der Energiewende zu sprechen, sie aber nicht umzusetzen. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen Nummer eins wird unter den energetischen Sanierungsländern. Wir gehen davon aus, dass die volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung nachhaltig positiv sein wird. Zum einen durch erhebliche zusätzliche Investitionen und die die damit erhaltenen und z. T. ggf. auch geschaffenen Arbeitsplätze. Zum anderen durch die ergänzenden ertragssteuerlichen Auswirkungen.

15. Sind Sie für die Abschaffung der Kündigungssperrfristverordnung?

Ja.
Im Januar 2012 hat Rot-Grün mit der Kündigungssperrfristverordnung ein überflüssiges Relikt hervorgeholt. Die CDU-geführte Vorgängerregierung hatte sie 2006 außer Kraft gesetzt. Die Kündigungssperrfrist wird nun in bestimmten Kommunen in NRW auf bis zu acht Jahre ausgedehnt. Das ist schädlich für den Wohnungsmarkt.

16. Sind Sie für die Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverordnung?

Nein.
Die Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverordnung ist wieder ein Beispiel für rückwärts orientierte Politik der Rot-Grünen Minderheitsregierung. Zwei schon überwunden geglaubte Instrumente wurden wieder neu geregelt: Die Zweckentfremdungsverordnung und die Überlassungsverordnung sind Ende 2005 bzw. 2006 ausgelaufen. Die damalige CDU-geführte Landesregierung hat die Vorschriften danach bewusst aufgegeben. Dafür gab es zwei Gründe: Erstens um Bewegung in den Wohnungsmarkt zu bekommen und zweitens um der Verwahrlosung von Wohngebäuden in Zentrumsnähe entgegen zu wirken. Die Wiedereinführungen hat das Investitionsklima in den betroffenen Gemeinden negativ beeinflusst.

17. Sind Sie für eine Erhöhung oder Kürzung der Eigentumsförderung?

Die CDU Nordrhein-Westfalen möchte weiter Wohneigentum fördern. Wir wollen, dass junge Familien, auch mit mittleren und niedrigeren Einkommen sich den Traum von den eigenen vier Wänden leisten können. Deswegen wollen wir die Eigentumsförderung wieder anheben.

18. Sofern der Bundesrat an der Mietrechtsreform beteiligt werden sollte, werden Sie die vorgelegte Mietrechtsreform der Bundesregierung vollumfänglich unterstützen?

Am 17.11.2011 hat das Bundesministerium der Justiz seinen Referentenentwurf zur Mietrechtsreform den Bundesländern und den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Danach wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen und in den Bundestag einbringen. Da dieser noch nicht vorliegt ist es zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht möglich zu sagen, in welchem Umfang wir diesen unterstützen werden.

19. Wie stehen Sie konkret zu dem Vorschlag aus der Mietrechtsreform, wonach eine Mietminderung in den ersten drei Monaten einer energetischen Sanierung nicht zulässig sein soll?

Das halten wir für einen tragbaren Kompromiss.

20. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Erwerb und den Erhalt von privatem Immobilieneigentum attraktiv zu halten bzw. attraktiver zu machen?

Angefangen mit erhöhter Eigentumsförderung über einen Bewusstseinswandel, dass Wohneigentum etwas Positives ist bis hin zu einer fairen Steuerpolitik. Erhöhungen der Grunderwerbsteuer, wie letztes Jahr unter Rot-GRÜN, hätte es mit uns nicht gegeben.

21. Welche Maßnahmen planen Sie im Bereich der Stadtentwicklung?

Wir brauchen in der heutigen Zeit moderne Bauten und moderne Umgebungen mit barrierefreien Gebäuden und Wohnungen. Wir müssen Ältere, Behinderte und sonst in ihrer Beweglichkeit Eingeschränkte in die Städte einladen und moderne Wohnmöglichkeiten schaffen. Die Städte werden in den nächsten Jahrzehnten intensiv umgestaltet werden müssen. Dazu brauchen wir eine breite Diskussion unter allen Fachleuten. Wir müssen uns gemeinsam dem Anspruch stellen, diesen notwendigen Umbau mit der notwendigen Ästhetik zu verbinden.

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