VG Düsseldorf: Abfallgebühren der Städte Duisburg und Oberhausen für das Jahr 2014 rechtswidrig

Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Urteilen (Az.: 16 K 645/14 u. a.) vom 22. Oktober 2014 mehrere Abfallgebührenbescheide der Städte Duisburg und Oberhausen mit der Begründung aufgehoben, dass es für das Jahr 2014 in beiden Städten an einer wirksamen Abfallgebührensatzung fehle. Auf diese Entscheidung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Urteilen (Az.: 16 K 645/14 u. a.) vom 22. Oktober 2014 mehrere Abfallgebührenbescheide der Städte Duisburg und Oberhausen mit der Begründung aufgehoben, dass es für das Jahr 2014 in beiden Städten an einer wirksamen Abfallgebührensatzung fehle. Auf diese Entscheidung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Die Städte Duisburg und Oberhausen hatten mit Rücksicht auf frühere Beanstandungen ihrer Gebührensätze, die auf der ungenügenden Beachtung preisrechtlicher Vorschriften beruhten, vorsorglich eine Neuorganisation der Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH (GMVA GmbH) vorgenommen. So wurden zwei Tochtergesellschaften der GMVA GmbH gegründet, deren eine – die GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH & Co KG anstelle der GMVA GmbH den Auftrag zur Verbrennung der Abfälle erhielt.

Sie gab den Auftrag ihrerseits an die GMVA GmbH weiter. Das Gericht entschied, dass hierdurch die Bindung an das Preisrecht nicht wirksam aufgehoben wurde. Zum einen sei die GMVA GmbH nicht vollständig aus dem Vertrag mit den Städten ausgeschieden. Zum anderen laufe die Bindung des Preisrechts leer, wenn bereits die vertragliche „Zwischenschaltung“ eines zu diesem Zweck gegründeten Rechtssubjektes ausreichen würde, den öffentlichen Auftraggeber in den Stand zu versetzen, sich von der bestehenden Bindung zu lösen und nicht preisrechtskonforme Kosten zu akzeptieren. Eine solche Auslegung würde zur Funktionslosigkeit der Preiskontrolle führen und lasse sich mit Sinn und Zweck des Gesetzes nicht mehr vereinbaren.

Wegen der besonderen Bedeutung hat die Kammer die Berufung gegen die Urteile zugelassen.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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