Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen - Besondere Konditionen für Haus & Grund-Mitglieder

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen, sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) hin. „Wir empfehlen allen betroffenen Eigentümern, einen Lizenzvertrag mit der VG Media abzuschließen. Für Haus & Grund-Mitglieder konnten wir besondere Konditionen vereinbaren“, sagt Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann in Berlin.

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen, sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) hin. „Wir empfehlen allen betroffenen Eigentümern, einen Lizenzvertrag mit der VG Media abzuschließen. Für Haus & Grund-Mitglieder konnten wir besondere Konditionen vereinbaren“, sagt Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann in Berlin.

Mitglieder von Haus & Grund-Vereinen müssen erst dann Lizenzentgelte zahlen, wenn mehr als zehn Wohnungen über eine Empfangsanlage mit Programmen versorgt werden. Zudem räumt die VG Media Haus & Grund-Mitgliedern bei der Höhe der Lizenzentgelte einen Rabatt von 20 Prozent ein. Für das Jahr 2010 beträgt das Entgelt somit lediglich 1,54 Euro pro angeschlossene Wohnung. Ab dem Jahr 2011 verringert es sich auf 1,01 Euro pro angeschlossene Wohnung und Jahr. Haus & Grund-Mitglieder müssen zudem lediglich pauschal 64,20 Euro zahlen, um sämtliche Ansprüche der Vergangenheit abzugelten. Diese Konditionen gelten auch, wenn Eigentümer sich erst im Laufe dieses Jahres für eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund entscheiden.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied bei Ihrem Haus & Grund - Ortsverein.

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