Verbraucherschutz für Eigentümer: Sachkundenachweis für Makler wird Pflicht

Immobilienmakler oder Wohnungsverwalter – bislang konnte das jeder werden. Eine Berufsausbildung war dafür nicht nötig. So gab es leider auch immer wieder schwarze Schafe – etwa Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen, die nicht ordentlich mit dem Hausgeld wirtschafteten. Das will die Bundesregierung jetzt mit einer Berufszulassungsregelung ändern – in Zukunft sollen Makler und Wohnungsverwalter ihre Sachkunde nachweisen müssen.

Immobilienmakler oder Wohnungsverwalter – bislang konnte das jeder werden. Eine Berufsausbildung war dafür nicht nötig. So gab es leider auch immer wieder schwarze Schafe – etwa Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen, die nicht ordentlich mit dem Hausgeld wirtschafteten. Das will die Bundesregierung jetzt mit einer Berufszulassungsregelung ändern – in Zukunft sollen Makler und Wohnungsverwalter ihre Sachkunde nachweisen müssen.

Düsseldorf/Berlin. Es geht um mehr Verbraucherschutz für Immobilienbesitzer: Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass Immobilienmakler und gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter zukünftig eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Dazu wird die Gewerbeordnung in §34c durch eine entsprechende Berufszulassungsregelung ergänzt. Die Betroffenen müssen dann eine Sachkundeprüfung vorweisen. Außerdem sollen sie die erforderliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse belegen.

Wer gewerblich Immobilien verwaltet, benötigt für die gewerberechtliche Erlaubnis in Zukunft außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler gilt diese Regelung nicht, da hier kein erhöhtes Haftungsrisiko besteht. Was für Mietverwalter gelten soll, muss allerdings im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch geklärt werden.

Prüfung auch für Mitarbeiter von Maklern und Wohnungsverwaltern

Immobilienmakler und gewerbliche Verwalter von Wohneigentum müssen auch die fachliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter prüfen. Dafür reichen aber Zertifikate, Abschlüsse oder Nachweise über entsprechende Schulungen aus. Eine Sachkundeprüfung müssen die Mitarbeiter nicht ablegen. Mitarbeiter in Sekretariat, Buchhaltung oder Personalabteilung sind von der Regelung ausgenommen.

Makler, die schon seit mindestens sechs Jahren am Markt tätig sind, müssen die Sachkundeprüfung dagegen nicht ablegen. Das Gleiche gilt für gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum. Eigentümergemeinschaften, die sich selbst verwalten, fallen ebenfalls nicht unter die Regelung. Auch wenn ein Miteigentümer die Verwaltung des Wohneigentums nicht gewerbsmäßig übernimmt, benötigt er keinen Sachkundenachweis. Von der Regel ausgenommen werden auch diejenigen, die lediglich ihr eigenes Vermögen verwalten.

Immobilieneigentümer freuen sich über verbesserten Verbraucherschutz

Bei Haus & Grund Rheinland stößt die Gesetzesinitiative auf große Zustimmung. Der Sachkundenachweis kann Eigentümer von Immobilien besser vor „schwarzen Schafen“ schützen. Auch auf einen besseren Service können die Eigentümer hoffen: „In Zukunft genügt es für Makler nicht mehr, dem Kauf- oder Mietinteressenten nur die Tür zum Objekt zu öffnen“, freut sich Prof. Dr. Peter Rasche. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland betont: „Wir erwarten von den Maklern, dass sie für ihre Courtage auch entsprechend gut beraten.“

Das neue Gesetz soll noch im ersten Quartal des kommenden Jahres verkündet werden. Auf seiner Grundlage wird dann eine Rechtsverordnung erstellt, welche die Kriterien für den Sachkundenachweis festlegt. Ende 2017 könnte die neue Berufszulassungsregelung dann in Kraft treten.

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