Studie zu Mieterstrom: Hohes Potential – aber nur mit Förderung

Mieterstrom – hinter diesem Schlagwort versteckt sich die Idee, Solaranlagen auf Mietshäusern zu installieren. Die Eigentümer könnten den Strom dann an die Mieter verkaufen. So ließen sich zusätzliche Potentiale bei der Erzeugung von Solarstrom heben. Aber wie rentabel kann das in der Praxis sein und wie groß ist das Potential wirklich? Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt eine Studie veröffentlicht.

Mieterstrom – hinter diesem Schlagwort versteckt sich die Idee, Solaranlagen auf Mietshäusern zu installieren. Die Eigentümer könnten den Strom dann an die Mieter verkaufen. So ließen sich zusätzliche Potentiale bei der Erzeugung von Solarstrom heben. Aber wie rentabel kann das in der Praxis sein und wie groß ist das Potential wirklich? Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt eine Studie veröffentlicht.

Berlin. Das Potential für einen weiteren Ausbau der Solarenergie in Deutschland ist groß: Bis zu 3,8 Millionen Mietwohnungen könnten – zumindest theoretisch – mit Strom aus Sonnenenergie versorgt werden. Das ist fast jede 5. Mietwohnung in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Bundeswirtschaftsministerium jetzt vorgestellt hat. Bei der Untersuchung handelt es sich um eine Auftragsarbeit des Forschungsinstituts Prognos und der Kanzlei Boos, Hummel & Wegerich für das Ministerium.

Neben dem Potential hat die Untersuchung auch mögliche Organisationsformen einer Mieterstromversorgung abgeklopft und die Wirtschaftlichkeit solcher Modelle hinterfragt. Und genau an dieser Stelle haben die Forscher Probleme ausgemacht. „In vielen Fällen lohnt es sich für Gebäudeeigentümer, Vermieter und weitere Akteure nicht, das Potenzial zu erschließen“, resümiert das Ministerium die Ergebnisse der Studie.

Mieterstrom braucht Förderung – aber in welcher Form?

Um die Zahl der rentablen Projekte zu erhöhen, sei eine staatliche Förderung nötig. Für eine solche Förderung möchte das Wirtschaftsministerium auf Grundlage der Studie ein Konzept entwickeln. Einen Hinweis dazu gibt die Studie bereits: Eine direkte Vergütung sei zur Förderung zielgenauer als die bisher vielfach angesprochene Möglichkeit, pauschal die EEG-Umlage für Mieterstromprojekte zu senken.

Das Thema ist insgesamt jedoch komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Grundsätzlich ermöglicht das zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zwar die Nutzung von Mieterstrom. Danach kann die Bundesregierung festlegen, dass Betreiber von Solarstromanlagen in Wohngebäuden, in denen der Strom von den Mietern genutzt wird, genau wie Eigenstromversorger nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen.

Bürokratischer Aufwand erschwert Nutzung von Mieterstrom

Zwar könnte daraus mit entsprechender Förderung ein attraktives Modell werden: Für beide Seiten könnte es sich lohnen, wenn die Mieter ihren Strom teilweise aus der Solaranlage des Vermieters beziehen. Allerdings gibt es bislang hohe bürokratische Hürden für solche Modelle. Vermieter müssen zur Stromversorgung der Mieter aus einer Solaranlage ein Gewerbe anmelden. Für die Abrechnung des gelieferten Stroms muss mit jedem Mieter separat ein Stromliefervertrag abgeschlossen werden. Das Problem dabei: Kein Mieter muss einen solchen Vertrag unterschreiben, wenn er nicht möchte. Die Liberalisierung des Strommarktes hat dazu geführt, dass Mieter jederzeit den Stromanbieter wechseln können – nur die gesetzliche Kündigungsfrist ist zu wahren. Wenn ein Vermieter in Solarzellen für sein Mietshaus investiert, kann er sich also nicht sicher sein, dass seine Mieter ihm den Strom auch langfristig abnehmen.

Eine klare kaufmännische Trennung zwischen selbsterzeugtem Strom, eigenem Stromkunden (Mieter bezieht Strom aus der hauseigenen Solaranlage) und fremdem Stromkunden (Mieter bezieht Strom aus dem allgemeinen Netz) lässt sich dadurch nur schwierig realisieren. Dabei ist eine Kombination selbst in der Praxis eines einzelnen Haushaltes unvermeidlich: Wenn die Sonne nicht scheint, muss der Mieter auf Strom aus dem öffentlichen Stromnetz zurückgreifen können. Wenn die Mieter weniger Strom verbrauchen als gerade erzeugt wird – muss der Überschuss ins öffentliche Netz fließen. Auch dafür müssen die Beteiligten entsprechende Verträge abschließen.

Bis Mieterstrom zum Erfolgsmodell wird bleibt noch viel zu tun

„Es ist gut, dass sich das Wirtschaftsministerium Gedanken darüber macht, wie der Mieterstrom sinnvoll gefördert werden kann“, sagt Prof. Dr. Peter Rasche. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland betont aber zugleich: „Damit Mieterstrom ein Erfolgsmodell wird, müssen auch die bürokratischen Hürden abgebaut werden.“ Auch dazu gibt es bereits Vorschläge. „Wir sprechen uns für eine Stromkostenverordnung aus“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. „Ähnlich wie bei der Heizkostenverordnung könnte darin geregelt werden, dass die Stromkosten vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden können.“

Das würde die Angelegenheit für Vermieter vereinfachen. Mieter wären dann langfristig daran gebunden, den Strom vom Vermieter zu beziehen – das würde aber ihnen aber auch einen stabilen, günstigen Strompreis sichern. Vermieter hätten unter diesen Umständen Planungssicherheit, streicht Amaya heraus.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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