Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre? – Union und FDP für Steuervereinfachung

Vermieter könnten demnächst nicht mehr verpflichtet sein, ihre Steuererklärung jährlich abzugeben. Die Koalition von CDU/CSU und FDP hat sich vergangene Woche auf eine Reihe von gesetzlichen Änderungen verständigt, um das Steuerrecht zu vereinfachen. Darunter fällt auch das Vorhaben, dass Steuererklärungen nur noch alle zwei Jahre abgeben werden können. Dies geht aus einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums hervor. Bürger und Unternehmen sollen dadurch ab 2011 um mehrere Milliarden Euro entlastet werden, vor allem durch weniger Bürokratie.

Vermieter könnten demnächst nicht mehr verpflichtet sein, ihre Steuererklärung jährlich abzugeben. Die Koalition von CDU/CSU und FDP hat sich vergangene Woche auf eine Reihe von gesetzlichen Änderungen verständigt, um das Steuerrecht zu vereinfachen. Darunter fällt auch das Vorhaben, dass Steuererklärungen nur noch alle zwei Jahre abgeben werden können. Dies geht aus einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums hervor. Bürger und Unternehmen sollen dadurch ab 2011 um mehrere Milliarden Euro entlastet werden, vor allem durch weniger Bürokratie.

Aus Sicht von Immobilieneigentümern ist folgendes wichtig:

• Die Grenzen für die verbilligte Vermietung z. B. an Angehörige sollen vereinheitlicht werden. Bisher erkennt die Finanzverwaltung Mietverhältnisse ohne weitere Prüfung steuerlich nur an, wenn die vereinbarte Miete mehr als 75 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Soweit die Miete weniger als 75 Prozent und mindestens 56 Prozent der Marktmiete beträgt, wird die Gewinnerzielungsabsicht anhand einer Überschussprognose einzeln geprüft. Werden weniger als 56 Prozent der Marktmiete vereinbart, so ist die Vermietung in einen entgeltlichen (steuerlich anzuerkennenden ohne Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht) und einen unentgeltlichen (steuerlich nicht anzuerkennenden) Teil aufzuteilen (§ 21 Abs. 2 EStG). Künftig soll die Grenze für die vereinbarte Marktmiete einheitlich bei 66 Prozent liegen. Wird also mehr als 2/3 der ortsüblichen Marktmiete vereinbart, so soll das Mietverhältnis künftig steuerlich voll anerkannt werden, ohne das eine Überschussprognose erstellt werden muss.

• Steuerpflichtige mit nicht unternehmerischen Einkünften, z. B. Miet-, Lohn-, Renten- und Kapitaleinkünfte, sollen ein Wahlrecht erhalten, ihre Einkommensteuererklärung künftig nur noch alle zwei Jahre abzugeben. Dieses Wahlrecht soll weder an Fristen gebunden werden, noch ist es endgültig. Auch Vermieter könnten dieses Wahlrecht nutzen, soweit sie „Vermögensverwaltung im normalen Umfang“ betreiben.

Weitere Änderungen soll es für Arbeitnehmer, Unternehmer und Eltern geben. Beispielsweise sollen der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro steigen, Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt und die Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten vereinfacht werden. Mit einer Gesetzesinitiative zur Steuervereinfachung ist im kommenden Frühjahr zu rechnen.

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