Steuerbonus auch für Arbeiten jenseits des eigenen Grundstücks möglich - Entscheidend ist der unmittelbare räumliche Zusammenhang

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen kann auch für Arbeiten in Anspruch genommen werden, die jenseits des eigenen Grundstücks erbracht werden. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entscheidend ist, dass es sich dann um Tätigkeiten handelt, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen kann auch für Arbeiten in Anspruch genommen werden, die jenseits des eigenen Grundstücks erbracht werden. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entscheidend ist, dass es sich dann um Tätigkeiten handelt, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.

Von einem engen räumlich-funktionalen Zusammenhang ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird (BFH, Az. VI R 56/12 und FG Berlin-Brandenburg Az. 11 K 11018/15). Unter die Förderung fallen hingegen nicht Erschließungsbeiträge für eine Straße, die vor dem eigenen Grundstück entlangführt. Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg gilt der Bau und Ausbau einer Straße nicht als Maßnahme der öffentlichen Daseinsvorsorge und ist demnach nicht begünstigt.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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