Steueränderungen zum Jahreswechsel 2010/2011 Haus & Grund Rheinland gibt Hinweise für Hauseigentümer

Zum Jahreswechsel 2010/2011 hat es wieder zahlreiche Steueränderungen gegeben. Einige davon sind erst kurz vor Weihnachten verabschiedet worden. Nachfolgend die wichtigsten allgemeinen Änderungen und die Neuerungen rund um die private Immobilie.

Zum Jahreswechsel 2010/2011 hat es wieder zahlreiche Steueränderungen gegeben. Einige davon sind erst kurz vor Weihnachten verabschiedet worden. Nachfolgend die wichtigsten allgemeinen Änderungen und die Neuerungen rund um die private Immobilie.

Änderungen bei der Einkommensteuer

Änderungen beim Steuerbonus für haushaltsnahe Handwerkerleistungen Die steuerliche Geltendmachung von haushaltsnahen Handwerkerleistungen wurde leicht eingeschränkt. Für Arbeiten an der selbstgenutzten Immobilie, die seit dem 1. Januar 2011 ausgeführt werden, wird der Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro jährlich (20 Prozent der Handwerkerkosten) nur noch gewährt, wenn für die Handwerkerleistungen keine öffentliche Förderungen in Form von zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen gewährt worden ist. Bisher war die steuerliche Förderung nur ausgeschlossen, wenn für dieselben Arbeiten eine Staatsförderung über das so genannte CO2-Gebäudesanierungsprogramm in Anspruch genommen worden ist. Künftig schließt die Inanspruchnahme sämtlicher Fördermittel im Zusammenhang mit einer Gebäudesanierung oder Modernisierung den Steuerabzug für Handwerkerarbeiten aus, seien es Bundes-, Landes oder kommunale Fördermittel zum altersgerechten Umbau oder der energetischen Sanierung von Immobilien. Abziehbarkeit der

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können wieder häufiger geltend gemacht werden. In Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 6. Juli 2010, Az. 2 BvL 13/09) hat der Gesetzgeber geregelt, dass in den Fällen, in denen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer von bis zu 1.250 Euro jährlich geltend gemacht werden können. Weiterhin unbeschränkt abzugsfähig sind die Aufwendungen, wie z. B. anteilige Nebenkosten, Miete oder Abschreibungen für das häusliche Arbeitszimmer, Ausstattungsgegenstände usw., dann, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Die Regelungen gelten u. U. sogar rückwirkend ab dem Jahr 2007.

Nichtsteuerbarkeit privater Spekulationsgeschäfte bei Gebrauchsgegenständen

Private Veräußerungsgeschäfte, die Gegenstände des täglichen Bedarfs betreffen, z. B. ein privater Pkw, sind nicht mehr steuerlich zu erfassen. Damit können künftig insbesondere die Verluste aus derartigen Geschäften nicht mehr geltend gemacht werden. Die Neuregelung gilt für Gegenstände, die nach dem 13. Dezember 2010 angeschafft worden sind.

Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Erstattungszinsen gemäß § 233a AO sind grundsätzlich als Kapitaleinkünfte zu versteuern. Wegen einer anderslautenden Entscheidung des Bundefinanzhofes vom 15. Juni 2010 (Az. VIII R 33/07) hat der Gesetzgeber die entsprechende Vorschrift ergänzt. Nachzahlungszinsen, die an das Finanzamt zu zahlen sind, können auch weiterhin nicht geltend gemacht werden. Die Regelung gilt für alle noch offenen Steuerfestsetzungen.

Steueränderungen zum Jahreswechsel 2010/2011

Pflicht zur Angabe der Steuerzahler-Identifikationsnummer bei Freistellungsaufträgen Seit dem 1. Januar 2011 müssen neu erteilte Freistellungsaufträge für Kapitalerträge die persönliche Steuerzahler-Identifikationsnummer des Sparers enthalten. Bei Ehegatten sind die Nummern beider Partner anzugeben. Ansonsten dürfen die kontoführenden Banken Erträge bis zur Höhe des Freistellungsauftrages (max. 801 Euro jährlich) nicht abgeltungssteuerfrei auszahlen. Bis zum Jahresende 2010 erteilte Freistellungsaufträge bleiben auch ohne Steuerzahler- Identifikationsnummer wirksam, allerdings nur bis zum 1. Januar 2016. Davon unabhängig werden Banken ermächtigt, die Nummer ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzufragen. Allen Bürgern sollte die persönliche Identifikationsnummer mittlerweile vorliegen, ggf. ist sie auch schon im letzten Steuerbescheid vermerkt. Soweit diese nicht bekannt ist, kann sie beim BZSt erfragt werden.

Änderungen bei der Eigenheimrente / Wohnriester

Auch einige Detailregelungen bei der steuerlichen Förderung der selbstgenutzten Wohnimmobilie, der so genannten Eigenheimrente, wurden geändert. So sind ab dem Veranlagungsjahr 2010 nicht nur Altersvorsorgeverträge über die Anschaffung eines Dauerwohnrechtes förderfähig, sondern auch Verträge über die Entschuldung eines Dauerwohnrechts zu Ruhestandsbeginn. Außerdem wurde klargestellt, dass bei dem scheidungsbedingten Übergang des Eigentums an einer Riester-geförderten Wohnimmobilie auch das entsprechende Wohnförderkonto übergeht und im Alter zu versteuern ist. Einzahlungen auf ein Wohnförderkonto sind zudem nur noch bis zum Beginn der Auszahlungsphase möglich, damit künftig zu Beginn des Ruhestandes der Stand des Förderkontos festgestellt und dem entsprechend die Steuer berechnet werden kann. Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer In Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erbschaftsteuerlich Ehegatten vollkommen gleichgestellt. Dies betrifft die Steuerklasse, den Steuertarif, die persönlichen Steuerfreibeträge sowie die Versorgungsfreibeträge. Die Gleichstellung betrifft rückwirkend alle Erwerbe seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001.

Keine Änderungen bei der Grunderwerbsteuer

Während einige Bundesländer zum Jahreswechsel erneut die Grunderwerbsteuer angehoben haben, bleibt es in Nordrhein-Westfalen bei 3,5 Prozent. Im Übrigen gilt die für Eheleute geltende Steuerbefreiung bei der Grunderwerbsteuer seit dem 14. Dezember 2010 auch für Erwerbsvorgänge zwischen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern oder für Grundstückserwerbe in Folge der Auflösung/Scheidung einer Lebenspartnerschaft. Außerdem müssen Anzeigen über grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge seit Mitte Dezember 2010 auch die Steuerzahler-Identifikationsnummern von Verkäufer und Erwerber beinhalten.

Änderungen bei der Umsatzsteuer

Der Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Immobilien wurde grundlegend geändert. Für seit dem 1. Januar 2011 angeschaffte oder hergestellte Immobilien ist die Umsatzsteuer für Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit die Steuer nicht auf die unternehmerische Nutzung des Grundstücks entfällt (Seeling-Modell, vgl. hierzu Steueränderungen zum Jahreswechsel 2010/2011 Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. Mai 2003, Az. C-269/00). Hiervon unberührt bleibt der Vorsteuerabzug für Gegenstände, die keine wesentlichen Bestandteile einer Immobilie sind, etwa auf das Dach aufgesetzte Fotovoltaikanlagen. Auch die Steuerschuldnerschaft für Gebäudereinigungsleistungen einschließlich Fassaden- und Fensterreinigung wurde zum Jahresbeginn geändert. Soweit der Leistungsempfänger der Reinigungsleistung selbst ein Reinigungsunternehmen ist, schuldet dieser nunmehr die Umsatzsteuer.

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