Spielregeln für ungetrübten Grillspaß - Streit mit den Nachbarn vermeiden

Nach dem langen und kalten Winter treibt es nun wieder viele Menschen nach draußen. In Gärten und auf Balkonen wird die Grillsaison eröffnet. Damit der Grillspaß nicht durch Nachbarstreitigkeiten getrübt wird, sollten einige Spielregeln beachtet werden, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt.

Nach dem langen und kalten Winter treibt es nun wieder viele Menschen nach draußen. In Gärten und auf Balkonen wird die Grillsaison eröffnet. Damit der Grillspaß nicht durch Nachbarstreitigkeiten getrübt wird, sollten einige Spielregeln beachtet werden, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt.

Wer darauf achtet, dass Nachbarn nicht durch Geruch und Rauch beeinträchtigt werden, vermeidet Streit. Auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern sollten daher nur Elektrogrills verwendet werden. Darüber hinaus ist es oft hilfreich, die Nachbarn rechtzeitig über die Grillparty zu informieren. Haus & Grund Rheinland rät, die Anzahl der Grillabende zu beschränken – eine Faustregel für die zulässige Zahl gibt es aber nicht. Ein moderater Lärmpegel und Respekt vor nächtlichen Ruhezeiten helfen, die Nerven der Nachbarn zu schonen. Haus & Grund Rheinland weist darauf hin, dass in vermieteten Mehrfamilienhäusern das Grillen durch die Hausordnung verboten oder beschränkt sein kann. Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied bei Ihrem Haus & Grund Ortsverein.

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